Februar 2020 Einsichtnahmerecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und -gehaltslisten
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 23.05.2019 unter dem Az. 5 TaBV 9/18 beurteilt, dass der Betriebsrat kein unbegrenztes monatlich wiederkehrendes Einsichtsrecht in...
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