Der Arbeitgeberverband Oldenburg
Wir sind der größte Unternehmensverband im Nordwesten Niedersachsens
Als Interessenvertretung der Wirtschaft ist der Arbeitgeberverband Oldenburg e.V. (AGV Oldenburg) der größte Unternehmensverband im nordwestlichen Niedersachsen. Mit seinen angeschlossenen Verbänden der Metall- und Elektroindustrie, Holz- und Kunststoffindustrie sowie der Bekleidungsindustrie vertritt er mehr als 750 Unternehmen, die zirka 85.000 Arbeitnehmer beschäftigen, allein davon beim AGV Oldenburg 75.000.
Die Mitgliedschaft im Verband ist freiwillig und für Arbeitgeber aller Branchen und Betriebsgrößen möglich. Im Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Honorare. Die Mitgliedschaft im AGV Oldenburg begründet ausdrücklich keine Tarifbindung.
Der Arbeitgeberverband Oldenburg feierte 2019 sein 100-jähriges Bestehen.
Warum wir?
10 gute Gründe für Ihren Vorteil.
AGV News
Aktuelles aus dem Nordwesten


"Echt jetzt?“ - Die Politik verspricht Entbürokratisierung, will allerdings neue bürokratische Hürden aufbauen!
07.10.2026
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Die Haftung der GmbH-Geschäftsführung
24.09.2026
Arbeitgeberverband Oldenburg und Oldenburgische IHK bieten "PraxisForum Wirtschaft & Arbeit" an
Mehr lesen
„Wir suchen nicht den perfekten Lebenslauf, sondern junge Menschen mit Lust auf Entwicklung“
10.09.2026
Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Vechta besichtigte Heinrich Wolking Mühlen- und Maschinenbau in Calveslage
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Veränderung braucht Zumutungsmut
08.05.2026
Politikwissenschaftler und Wahlforscher Karl-Rudolf Korte Gast des Arbeitgeberverbandes Oldenburg
Mehr lesenWeiterbildung
Das Seminarangebot des AGV-Bildungswerkes Oldenburg
Der Leuchtturm ist ein Wahrzeichen des Nordens. Er gibt Signale und weist den Weg. Solch ein Leuchtturm will das AGV-Bildungswerk Oldenburg im übertragenen Sinne für Sie sein. Wir wollen Ihnen mit unseren Seminaren Orientierung geben im großen Angebot des Bildungsmarktes. Das gilt vor allem für unser Kernangebot, das Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung für Arbeitgeber
Arbeitsrechtliches Thema des Monats

Oktober 2026: Erneute Betriebsratsanhörung bei nicht zugegangener Kündigung? - Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2026 – 19 Sa 6/26
Im vorliegenden Fall war die Kündigung dem Mitarbeiter nicht zugegangen. Das Unternehmen übergab dem Mitarbeiter ein neues Kündigungsschreiben, ohne den Betriebsrat erneut anzuhören. Nun stellt sich die Frage: Ist eine erneute Betriebsratsanhörung für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich?

September 2026: Entgelttransparenz
Mit einer Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht ist frühestens Anfang 2027 zu rechnen. Ob und wie die nicht umgesetzte Richtlinie Einfluss auf die Rechtslage in Deutschland hat, ist nicht ganz klar.

August 2026: Ablauf der Zwei-Wochen-Frist bei einer außerordentlichen Kündigung
Anhörungsobliegenheit des Arbeitgebers während des Arbeitnehmerurlaubs, keine Hemmung der Frist durch Urlaubsabwesenheit - BAG, Urteil vom 04.12.2025, 2 AZR 55/25 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2024, 12 Sa 25/24)

Juli 2026: Privatnutzung eines Dienstwagens im Hinblick auf die Berechnung des pfändbaren Einkommens - BAG Urteil vom 25.03.2026 - 5 AZR 38/25
Die Parteien streiten über Nettovergütungsdifferenzen.
Termine
PLdigital
PLdigital: Annahmeverzugslohn nach Kündigungsschutzprozess – Prozessbeschäftigung, Zumutbarkeit und böswilliges Unterlassen
21.10.2026
Veranstalter:
Arbeitgeberverband Oldenburg
Veranstaltungsort:
online
Netzwerk "Gesunde Mitarbeiter - Erfolgreiche Betriebe"
26. Treffen zum Thema „Flourishing – mit Erkenntnissen der Psychologie Mitarbeitende und Unternehmen aufblühen lassen“
30.10.2026
Veranstalter:
Arbeitgeberverband Oldenburg und AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
Veranstaltungsort:
Hotel Heidegrund
Personalleitungs-Seminar
Vortrags- und Informationsveranstaltung
13.11.2026
Veranstalter:
Arbeitgeberverband Oldenburg
Veranstaltungsort:
Wilhelmshavener Heerstraße 260
26125 Oldenburg
Deutschland

Podcast: New Work und das Arbeitsrecht
Viele Organisationen beschäftigen sich durch die Veränderungen in der Arbeitswelt, die zunehmende Komplexität ihrer Märkte und neuen, gestiegenen Anforderungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Ausgestaltung neuer Organisationsformen. Ein Aspekt, der dabei häufig viele Fragezeichen hervorruft: Ist New Work eigentlich kompatibel mit dem geltenden Arbeitsrecht?

Leben und Arbeiten im Nordwesten
Arbeiten und Leben hoch im Norden. Warum nicht? Der Nordwesten hat vieles zu bieten. Erfolgreiche Mittelständler geben den wirtschaftlichen Ton an und bieten beste Karrierechancen. Familie und Beruf? Das ist in dieser Region kein Gegensatz mehr. Familien, Paare und Singles können hier gut leben: Wohnraum ist bezahlbar. Der Nordwesten ist zudem eine junge Region, Standort vieler Hochschulen, und seine Küstenlandschaft lädt zum Erholen ein.

Unsere Mitgliedschaft im AGV bringt uns als mittelständisches Familienunternehmen den Vorteil einer fachlich sehr kompetenten Beratung und Betreuung, ohne gleichzeitig an einen Tarifvertrag gebunden zu sein.
(Vorstandsvorsitzende) VIEROL AG, Oldenburg
Verbändegemeinschaft
Der Arbeitgeberverband Oldenburg bildet mit weiteren Verbänden und Institutionen eine Verbändegemeinschaft. Sie wirkt wie ein „Systemanbieter“ für alle Themengebiete rund um die Sozialpolitik, d.h. die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen der Interessenvertretung widmet sich die Verbändegemeinschaft unter anderem den Themen Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitswirtschaft, Bildung und Nachwuchssicherung einschließlich Fachkräftesicherung, Information sowie Fort- und Weiterbildung.

NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V.

Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.V.

Gesamtvereinigung Bekleidungsindustrie Niedersachsen und Bremen e. V.
Unter dem Dach des Arbeitgeberverbandes Oldenburg werden außerdem folgende Institutionen betreut:

Wirtschaftliche Vereinigung Oldenburg – DER KLEINE KREIS e.V.

Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW)
