Die wirtschaftliche Schwäche prägt nach wie vor die Entwicklung am Arbeitsmarkt. So ist im Oktober 2024 die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt abermals leicht gesunken und die Arbeitslosigkeit im November 2024 gestiegen. Gleichzeitig nahm die Kurzarbeit im November deutlich zu.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Betrieb, Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Sie erfüllen, damit Sie bei der Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld richtig liegen?
Im Rahmen unserer digitalen Informationsveranstaltung "AGV digital" am
Dienstag, 25.02.2025, 12.00 bis ca. 13.30 Uhr,
wird Herr Hendrik Schultz-Kattenhorn, Teamleiter Kurzarbeitergeld Insolvenz Altersteilzeit der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, zu obigem Thema informieren. Herr Schultz-Kattenhorn steht im Anschluss gerne für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch bereits vorab zusenden. Wir werden diese dann (anonymisiert) in der Veranstaltung diskutieren und beantworten.