Termine
- 20.08.2025 18:00 - 20.08.25 20:00
Veranstaltungsort
Hotel Wöbken Hundsmühler Krug, Oldenburg
Die „Abmahnung“ spielt in der täglichen Praxis eine große Rolle. Eine Kündigung ist nach § 1
Abs. 1 Satz 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des BAG hierfür,
dass „der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der
Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft
nicht mehr zu erwarten steht“. In diesem kurzen Auszug steckt eine Menge Streitpotential.
Neben der Darlegung und dem Beweis der Pflichtverletzung wird häufig über die Frage der
ordnungsgemäßen Abmahnung gestritten.
Frau Rechtsanwältin Anja Vollbrecht, Verbandsjuristin beim Arbeitgeberverband Oldenburg
e.V., möchte Sie auf unserem Personalleitungs-Stammtisch am
Mittwoch, 20. August 2025, 18.00 Uhr,
im Hotel Wöbken Hundsmühler Krug
Hundsmühler Straße 255, 26131 Oldenburg
über dieses Thema und die damit verbunden „Basics“ informieren.
Im Anschluss laden wir Sie gerne zur Diskussion und zu einem gemeinsamen Essen ein.
Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung bis zum 15.08.2025 ausschließlich über den
Link https://forms.office.com/e/aX839ffK4t an.