Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge
Möglichkeiten des flexiblen Personaleinsatzes
Termine
- Di. 03.03.2026 09:00 - Di. 03.03.26 13:00
Veranstaltungsort
Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
Referent/Dozent
- Rechtsanwalt Dr. Horst Röben
Zielgruppe
Personalleiter, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Personalsachbearbeiter
Gebühr
100 € (120 € für Nicht-Mitglieder)
Ziele
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass kurzfristig ein höherer Personalbedarf ansteht und schnelles Handeln und Flexibilität von Ihnen verlangt wird. In dieser Situation sind Alternativen zum langfristig angelegten Arbeitsverhältnis gefragt. In diesem Seminar möchten wir Ihnen daher zunächst die rechtlichen und organisatorischen Gestaltungspielräume im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen im AÜG seit dem 01.04.2017 einschließlich konkreter Praxistipps aufzeigen. Im zweiten Teil unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen außerdem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung einen Kurzüberblick über die wesentlichen Kriterien eines Werkvertrages in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung verschaffen. Einen thematischen Schwerpunkt bilden dabei die rechtlichen Möglichkeiten bei der Beauftragung von sog. „Soloselbständigen“ sowie die daraus ggf. resultierenden Gefahren und Haftungsfolgen bei Feststellung von Scheinselbständigkeit durch die Prüfbehörden.
Inhalt
Teil A: Arbeitnehmerüberlassung Erlaubnispflicht, Ausnahmen und Rechtsfolgen bei fehlender Erlaubnis Definition der Arbeitnehmerüberlassung/Kriterien der Rechtsprechung Verbot Kettenverleih Bezeichnungs- und Konkretisierungspflicht; Rechtsfolgen bei Verstoß Überlassungshöchstdauer und Tariföffnung; Rechtsfolgen bei Verstoß Gleichstellungsgrundsatz und Tariföffnung; Rechtsfolgen bei Verstoß Verbot Streikbrechereinsatz Sonstige gesetzliche Anforderungen zu den Vertragsbeziehungen im AÜG Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des BR im AÜG Teil B: Werkverträge Grundsätze/Kennzeichen des Werkvertrages Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung Scheinwerkvertrag und Rechtsfolgen Werkvertrags- und Scheinwerkvertragsbeispiele aus der Rechtsprechung Praxishinweise Beteiligungsrechte des BR bei Fremdeinsätzen Teil C: Werkverträge mit „Soloselbständigen“/Risiko: Scheinselbständigkeit Begriff Scheinselbständigkeit/Merkmale der Selbständigkeit Wer klärt/kontrolliert, ob Scheinselbständigkeit vorliegt? a) Betriebsprüfung durch DRV Bund b) Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV c) Anrufungsauskunft beim Finanzamt d) Arbeitsgerichtliche Prüfung Aktuelle Urteile zur Scheinselbständigkeit Risiken und Folgen der Scheinselbständigkeit