Das Seminarangebot des AGV-Bildungswerkes Oldenburg
Der Leuchtturm ist ein Wahrzeichen des Nordens. Er gibt Signale und weist den Weg. Solch ein Leuchtturm möchte das AGV-Bildungswerk Oldenburg im übertragenen Sinne für Sie sein. Wir möchten Ihnen mit unseren Seminaren Orientierung geben im großen Angebot des Bildungsmarktes. Das gilt vor allem für unser Kernangebot, das Arbeitsrecht.
In unserem Programm finden Sie neben einer intensiven Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts viele Seminare, die sich mit wichtigen Einzelaspekten des Arbeitsrechts befassen. Daneben bieten wir Ihnen eine Auswahl wichtiger Themenfelder wie Führung, Vertrieb und Selbstmanagement. Unsere Referenten sind Praktiker, die Inhalte so vermitteln, dass sie in den Unternehmensalltag passen: keine graue Theorie, sondern praktikable Lehrinhalte.
Sie können zu verschiedenen Themen auch Online-Seminare buchen. Natürlich können alle Angebote des AGV-Bildungswerkes auch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden.
SEMINARPROGRAMM
Programm für das Jahr 2026
Auf diesen Seiten sehen Sie auf einen Blick alle Seminarangebote des AGV-Bildungswerkes Oldenburg. In unserer täglich aktualisierten Seminardatenbank finden Sie alle Seminare, Informationen und interessante Neuigkeiten rund um das Thema Weiterbildung.
Meeting-, -Organisation, -Moderation, -Präsentation, -Argumentation
2-Tages-Seminar
Weiterlesen- 18.11.2026 09:00 - 18.11.26 17:00
- 19.11.2026 09:00 - 19.11.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Heike Riedel
- 24.11.2026 09:00 - 24.11.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Volker Schmidt
- 26.11.2026 09:00 - 26.11.26 16:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Tim Schäffer
- 03.12.2026 09:00 - 03.12.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Dr. Andreas Blomenkamp
- 08.12.2026 09:00 - 08.12.26 17:00
- 09.12.2026 09:00 - 09.12.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Dr. Andreas Blomenkamp
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Hinweis: Durchführung ab 8 Teilnehmern.
Weiterlesen- 10.12.2026 09:00 - 10.12.26 13:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2026/2027
Weiterlesen- 16.12.2026 09:00 - 16.12.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Joachim Sukop
Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2026/2027
Weiterlesen- 22.12.2026 09:00 - 22.12.26 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Joachim Sukop
Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2026/2027
Weiterlesen- 13.01.2027 09:00 - 13.01.27 17:00
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- Joachim Sukop
Seminargebühren
Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und werden nach verbindlicher Anmeldung nach Rechnungseingang fällig.
Gerne räumen wir den Mitgliedsunternehmen unserer Verbände Sonderkonditionen ein:
- Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
- NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V.
- Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.V.
- Gesamtvereinigung Bekleidungsindustrie Niedersachsen und Bremen e.V.
- Wirtschaftliche Vereinigung Oldenburg - DER KLEINE KREIS e.V.
Leistungen
Die jeweils angegebenen Seminargebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben:
- Pausengetränke (Kaffee, Tee, kalte Tagungsgetränke)
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag
- umfangreiche Seminarunterlagen
- Erstattung der Parkgebühren bei Nutzung des Parkhauses am Hafen (neben dem CinemaxX)
(Einfahrtsadresse: Ankerstraße 2, Oldenburg - ca. 7 Gehminuten) - Teilnahmebestätigung
Rücktrittsgarantie
Sie können selbstverständlich jederzeit von einer Seminaranmeldung zurücktreten. Falls Sie aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen an einem Seminar nicht teilnehmen können, berechnen wir Ihnen anteilige Teilnehmergebühren. Erfolgt der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen innerhalb einer Frist von 8 bis 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 50% der Gebühr berechnet. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Bearbeitungs- und anteiligen Gebühr erstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn der Veranstaltung, fällt die volle Gebühr an.
Vertretungsregelung:
Natürlich können Sie für einen angemeldeten Teilnehmer einen Vertreter benennen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Absage von Veranstaltungen
Wenn Seminare aus organisatorischen Gründen oder aus sonstigen unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) abgesagt werden müssen, wird Ihnen die bereits entrichtete Teilnehmergebühr selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen. Fällt eine Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage aus, entsteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits entrichtete Teilnehmergebühren werden dann zurückerstattet
