Arbeits- und Gesundheitsschutz – allgemein
Broschüre „Schichtarbeit – Fakten, Prävention und Empfehlungen“
Mit aktuellen Daten einer Befragung werden die Arbeitsbedingungen von Schichtarbeitern beleuchtet — wie im BIBB/BAuA-Faktenblatt „Schichtarbeit im Fokus: hohe Anforderungen, gesundheitliche Risiken“. Demnach geht Schichtarbeit z.B. mit hohen körperlichen und psychischen Anforderungen sowie gesundheitlichen Risiken einher und wirkt sich oft negativ auf die Gesundheit und das Sozialleben der Beschäftigten aus. Viele Branchen sehen sich mit dem Thema Schichtarbeit konfrontiert.
Mit der überarbeiteten DGUV-Information 206-024 „Schichtarbeit – (k)ein Problem?!“ erhalten Sicherheitsbeauftragte Unterstützung dabei, Schichtpläne gesund zu gestalten, erfahren mehr über die Auswirkungen wechselnder Arbeitszeiten auf die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt und finden Tipps zur Prävention im Arbeitsalltag, um die Beschäftigungsfähigkeit und die Gesundheit langfristig abzusichern.
Hilfe zu verhaltenspräventiven Maßnahmen, die Schichtarbeiter bei der Erholung zwischen den einzelnen Schichtdiensten sowie im beruflichen und privaten Alltag unterstützen können, finden sich in der DGUV-Information „Leben mit Schichtarbeit — Tipps für Beschäftigte“. Mit Empfehlungen zu Themen wie Schlaf, Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Umgang mit Suchtmitteln werden Schichtarbeiter an verhaltenspräventive Maßnahmen herangeführt und sie erhalten Unterstützung dabei, ihre Arbeitssituation und ihr Leben zu verbessern.
Die Broschüren können Sie hier herunterladen.
Checkliste für Arbeitgeber zu Cannabis am Arbeitsplatz
Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften haben eine neue Checkliste „Sicherheit geht vor – kein Cannabis am Arbeitsplatz“ veröffentlicht. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Führungskräfte und dient als praktische Unterstützung bei der Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Anhand der Fragen können Themen und Ansätze für die Suchtprävention im eigenen Betrieb abgeleitet werden. Neben zentralen Aspekten der Prävention werden auch Impulse aufgegriffen, wie Beschäftigte frühzeitig für das Thema sensibilisiert werden können.
Aktuelle Handlungsempfehlungen zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Prävention bei der Arbeit veröffentlicht
Die nachfolgend aufgeführten Empfehlungen sind veröffentlich worden:
- Gestaltung hybrider Arbeitsformen (VBG): bietet Unterstützung und arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zur Einführung und Umsetzung hybrider Arbeit in Form von Videos oder PDFs.
- Informationsflut – Gestaltungsansätze für Betriebe (BAuA): Diese baua:Praxis zeigt auf, wie Betriebe mit Informationsflut umgehen und Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich gestalten können.
- Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden (BAuA): In der Nachfolge des Bandes „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Erfahrungen und Empfehlungen“ richtet sich das Buch an Experten für Arbeitsschutz im Betrieb.
- Individuelle und organisationale Sicherheits- und Gesundheitskompetenz (DGUV): klärt zentrale Begriffe rund um Sicherheits- und Gesundheitskompetenz und bietet eine Grundlage, um entsprechende Kompetenzen im Unternehmen gezielt zu fördern.
- Psychische Belastung bei der Arbeit bleibt eine wichtige Stellschraube für die Gesundheit (DGUV): gibt einen Überblick über aktuelle Erkenntnisse zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz und zeigt, welche Handlungsfelder für Unternehmen besonders relevant sind.
- Suchtprävention in der Arbeitswelt (DGUV): enthält praxisorientierte Ansätze zur Prävention von Suchtproblemen am Arbeitsplatz – mit Handlungsempfehlungen für Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen.
- Betriebliche psychologische Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen (FBGIB-009): erläutert Zielsetzung, Abgrenzung und Anwendungsbereiche der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung, der „psychischen Ersten Hilfe“ und der klassischen Ersten Hilfe – mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Veröffentlichung der Arbeitsstättenregel (ASR) A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Die ASR A5.1 konkretisiert die in § 3a Abs. 1 und Nr. 5.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen an Arbeitsplätze in nicht allseits geschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien. Sie beschreibt insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Verfahren zur Beurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung, Niederschlag, Windkräfte sowie Gewitter und Blitze.
Die ASR A5.1 bietet Unternehmen praxisnahe Hinweise für den betrieblichen Umgang mit klimatischen Belastungen und wurde anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
„Präventionsguide Psyche“ veröffentlicht
Im Rahmen der Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit“ des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) wurde von dem Unternehmen systemkonzept der „Präventionsguide Psyche“ entwickelt.
Der Präventionsguide Psyche bietet einen Überblick über die vielfältigen (meist kostenlosen) Angebote der verschiedenen Sozialversicherungsträger (z. B. Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsfachdienst) hinsichtlich Beratung, Unterstützung, Qualifizierung und Information.
Schwerpunkte sind:
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Psychisch fit bleiben
- Rehabilitation
- Betriebliche Wiedereingliederung
- Integration in den Arbeitsmarkt
Der Präventionsguide Psyche ist das Informationsportal für präventive Angebote zur Unterstützung im Umgang mit psychischer Gesundheit in Betrieben. Er ist Teil des aktuellen Projekts des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) "Psyche Gesundheit - PsyGAP" im Rahmen des Programmes „Arbeit sicher + gesund“ und befindet sich daher in ständiger inhaltlicher Überarbeitung.
Trendreport „Selbstoptimierung“
Durch die veränderte Arbeitswelt steigen die Anforderungen an geistige Leistungsfähigkeit, ebenso die Erwartungen an Selbstoptimierung, besonders bei jungen Menschen, die zunehmend unter Perfektionismus und gesellschaftlichem Druck leiden.
Unter dem Begriff „Selbstoptimierung“ wird der permanente Prozess der Verbesserung der eigenen körperlichen, psychischen, geistigen oder sozialen Fertigkeiten und Eigenschaften verstanden. Dazu zählen u.a. (berufliche) Leistungsfähigkeit, Gesundheit, Fitness, Selbstdisziplin, ein jugendliches Erscheinungsbild, daneben aber auch Fähigkeiten wie Selbstreflexion und Empathie.
Faktoren wie hoher Leistungs- und Terminstress, ständige Erreichbarkeit sowie Konkurrenzdenken begünstigen den Einsatz von Neuroenhancern (Psychoaktive Substanzen) zur Leistungssteigerung. Die Unsicherheit rund um Altersversorgung und längere Erwerbstätigkeit könnten den Gebrauch dieser Mittel in Zukunft verstärken. Trotz der aktuellen Zurückhaltung aufgrund von Nebenwirkungsängsten könnte eine Entwicklung wirksamerer und sichererer Medikamente die Akzeptanz und Nutzung von Neuroenhancern deutlich erhöhen.
Der Trendreport „Selbstoptimierung“ des Instituts für Arbeitsschutz IFA spiegelt den wachsenden Druck zur Selbstoptimierung in der Arbeitswelt wider.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktzahlen September 2025
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Arbeitsmarktzahlen für September 2025 vorgelegt.
Arbeitsmarktentwicklung im September:
- Arbeitslosenzahl im September 2025: -70.000 auf 2.955.000
- Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +148.000
- Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,3 %
Einschätzung der Arbeitsmarktlage für September durch die BA:
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Mit Beginn der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2025 um 70.000 auf 2.955.000 gesunken. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat um 14.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 %. Verglichen mit dem September des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 148.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,0 %.Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Im September lag sie bei 3.582.000. Das waren 19.000 mehr als vor einem Jahr.
- Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 199.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 4.000 weniger als im Vormonat, aber 5.000 mehr als im Juli des Vorjahres.
- Erwerbsfähigkeit und Beschäftigung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 8.000 gesunken. Mit 45,95 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 3.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juni auf Juli 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 8.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,77 Millionen Beschäftigten um 39.000 höher, wobei der Anstieg allein auf Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beruht. 7,66 Millionen Personen hatten im Juli 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 9.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,47 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.
- Arbeitskräftenachfrage
Im September waren 630.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im September 2025 unverändert bei 98 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 9 Punkte geringer aus.
Vertiefte Informationen bieten die Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage, der monatliche Zuwanderungsmonitor des IAB. Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.
Arbeitsmarktpolitik: BDA-Positionspapier zur Lage auf dem Arbeitsmarkt veröffentlicht
Die BDA hat zur Lage auf dem Arbeitsmarkt ein neues Positionspapier mit dem Titel „Paradoxer Arbeitsmarkt: Warum die steigende Arbeitslosigkeit den Arbeits- und Fachkräftemangel nicht heilt und was zu tun ist“ erstellt. Im Kern fokussiert sich das Papier auf die folgenden Punkte:
- Arbeitslosigkeit steigt – Fachkräftemangel bleibt: Konjunktur und Demografie verschärfen die Lage gleichzeitig
- alle Potenziale nutzen: Frühverrentung abbauen, Frauen stärker einbinden, Zuwanderung erleichtern
- Arbeit attraktiver machen: Anreize durch Reformen bei Bürgergeld, Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitszeit flexibilisieren: weniger Bürokratie, mehr Spielräume für moderne Arbeitszeitmodelle
- Vermittlung stärken durch Fokus auf Qualifizierung, schnelle Integration in Arbeit, Chancen auch ohne Abschluss nutzen.
Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.
Arbeitnehmerüberlassung: Neue Fachliche Weisungen zum AÜG veröffentlicht
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) veröffentlicht.
Wesentlicher Inhalt:
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Rechtsauffassung zum virtuellen Einsatz von Zeitarbeitnehmern in Deutschland angepasst.
Nach der Interpretation aus der Fachlichen Weisung vom 15. Oktober 2024 konnte auch eine rein virtuelle Tätigkeit aus dem Ausland der Erlaubnispflicht unterliegen, wenn die Arbeitsleistung für einen deutschen Entleiher erbracht wird. Das bedeutete, dass Modelle wie der „Employer of Record“, bei denen Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt und an deutsche Unternehmen verliehen werden, stärker in den Fokus der Kontrollbehörden rückten und Bußgelder drohten.
Seit 1. Oktober 2025 gibt es eine neue Fachliche Weisung zum AÜG und die Bundesagentur für Arbeit erkennt jetzt wieder das Territorialitätsprinzip an. Die Vorschriften der §§ 1 ff. AÜG finden grundsätzlich nur dann Anwendung, sofern ein sog. Hinreichender Inlandsbezug nach Deutschland gegeben ist.
Auszug Fachliche Weisungen - Seiten 8 und 9:
„Räumlich beschränkt sich der Geltungsbereich der Erlaubnispflicht des AÜG nach dem Territorialitätsprinzip auf die Bundesrepublik Deutschland. Das AÜG kommt zur Anwendung, wenn der Verleih hinreichenden Inlandsbezug aufweist. Dies bestimmt sich in erster Linie nach dem Sinn und Zweck des AÜG. […] Der Verleiher sitzt im EU/EWR-Ausland (oder einem Drittstaat). Der Entleiher sitzt in Deutschland. Der wird ausschließlich online für Entleiher in Deutschland tätig, ohne auch nur einmal nach Deutschland zu reisen, um dort zu arbeiten. Der Erlaubnisvorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 1 Erlaubnispflicht erstreckt sich mangels ausreichenden Inlandsbezugs nicht auf diese Fälle. Höchstrichterliche Rechtsprechung liegt zu diesen Konstellationen bislang nicht vor."
Bewertung der BDA:
Es ist erfreulich, dass die Bundesagentur für Arbeit von ihrer Rechtsauffassung abgerückt ist. Vor dem Hintergrund, dass es keine belastbare Rechtsprechung zu der Konstellation gab, war diese Mindermeinung nur schwer haltbar. Dies wird in der neuen Fachlichen Weisung klargestellt: „Höchstrichterliche Rechtsprechung liegt zu diesen Konstellationen bislang nicht vor.“ Die BDA hat immer deutlich gemacht, dass das deutsche Arbeitsrecht an der Landesgrenze im Regelfall endet. Das entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH.
Erwerbsmigration: FAQ der BDA zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aktualisiert
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung um einige Punkte aktualisiert.
Fragen rund um das Auslandsportal, das seit dem 1. Januar 2025 als digitales Visaportal des Auswärtigen Amtes an allen 167 Visastellen weltweit zur Verfügung steht.
Angepasst wurde außerdem die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Ergänzt wurde außerdem eine Konkretisierung der berufspraktischen Erfahrung im Rahmen der Chancenkarte.
Die Neuerungen sind in den FAQ, die Sie hier herunterladen können, farblich kenntlich gemacht. Das Dokument ohne farbliche Markierungen finden Sie hier.
Arbeitsrecht
Information zur Rechtslage „Landes- und Bündnisverteidigung – Lage, Ausblick und Folgen“
Aufgrund der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage ist das Thema Landes- und Bündnisverteidigung sehr präsent. Die BDA hat nun ein Papier erarbeitet, in dem ein kompakter Überblick über die zentralen arbeitgeberrelevanten Punkte bezüglich der geltenden Rechtslage im Wehrrecht, im Arbeitssicherstellungsgesetz und im Zivil- und Katastrophenschutz aufgezeigt wird. Das Papier soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert und weiterentwickelt werden und umfasst insbesondere folgende relevante Themen:
- die Rechtslage in Friedenszeiten hinsichtlich eines Engagements von Beschäftigten in den Streitkräften und im Katastrophenschutz sowie den Anforderungen von Betreibern kritischer Infrastruktur (KRITIS)
- die Rechtslage in den einzelnen Bedrohungsfällen, wie z. B. bei einem Verteidigungsfall, hinsichtlich des Wehrrechts und des Arbeitssicherstellungsgesetzes
- die Rechtslage im Zivilschutz und die arbeitsrechtlichen Auswirkungen auf die Unternehmen
- Überblick über laufende Gesetzgebungsvorhaben in diesem Bereich
Aus- und Weiterbildung
BIBB-Jahresbericht 2024 veröffentlicht
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über zentrale Entwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie über die Arbeitsschwerpunkte des BIBB im vergangenen Jahr.
Der Bericht beleuchtet zentrale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, etwa zur Entwicklung des Ausbildungsmarktes und zu Kompetenztrainings für Fachkräfte. Außerdem informiert er über die Modernisierung von Aus- und Fortbildungsordnungen sowie über neue Initiativen in der höherqualifizierenden Berufsbildung.
Der Jahresbericht steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Aktualisierte Publikationen: „Ausbildung & Beruf“ und „Berufsausbildung in Teilzeit“
Das Bundesbildungsministerium hat die beiden Publikationen „Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ und „Berufsausbildung in Teilzeit“ kürzlich überarbeitet und neu herausgegeben.
Die Broschüren können Sie hier herunterladen.
Praktika erfolgreich gestalten, Nachwuchs gewinnen mit Checklisten Schülerbetriebspraktikum
Schülerbetriebspraktika sind ein zentrales Instrument, um junge Menschen frühzeitig für berufliche Perspektiven zu interessieren und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen.
Um diese Phase der Beruflichen Orientierung noch wirkungsvoller zu gestalten, haben SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und Bundesagentur für Arbeit ihre Checklisten für ein erfolgreiches Schülerbetriebspraktikum grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die Handreichung richtet sich an alle Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern sowie Betriebe – und bietet praxisnahe Empfehlungen für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
Ziel ist es, die Qualität von Schülerpraktika weiter zu erhöhen und so eine Win-Win-Situation für Jugendliche und Unternehmen zu schaffen: Jugendliche erhalten realistische Einblicke in die Arbeitswelt, während Betriebe ihre Ausbildungs- und Karrierewege sichtbar machen können.
Die aktualisierten Checklisten können Sie hier herunterladen.
Positionspapier „Zukunftsformel MINT-Bildung - Acht Schlüssel zu Fortschritt, Wohlstand und Sicherheit“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihr Positionspapier "Zukunftsformel MINT-Bildung - Acht Schlüssel zu Fortschritt, Wohlstand und Sicherheit" veröffentlicht. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.
Förderprogramme, Wettbewerbe, Projekte
Bürokratieabbau: Umfrage zu Bürokratie und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) führt derzeit eine Umfrage (IW-Zukunftspanel)
durch. Im Mittelpunkt stehen zwei aktuelle Themen:
- das Ankurbeln der Wirtschaft durch Bürokratieabbau und
- die Bedeutung einer starken Wirtschaft für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands.
Die BDA unterstützt diese Umfrage. Beteiligen können Sie sich bis zum 17. November 2025 unter folgendem Link: https://iwkoeln.uzbonn.de/zukunftspanel-q3/open/BDA
Als Teilnehmende erhalten Sie einen individuellen Ergebnisbericht mit Ihren Antworten im Vergleich zu anderen Unternehmen. Die Umfrage startet nach einer kurzen Registrierung und dauert zwischen 15 und 20 Minuten. Parallel dazu sendet Ihnen das IW eine E-Mail mit Ihren individuellen Zugangsdaten zu. Diese benötigen Sie, wenn Sie die Umfrage pausieren und später fortsetzen möchten. Ihre Angaben werden streng vertraulich und getreu der DSGVO behandelt.
Durch Ihre Teilnahme am IW-Zukunftspanel unterstützen Sie auch die Forschungsarbeiten des IW. In Studien auf Basis des IW-Zukunftspanels macht das IW die spezifischen Belange und Rahmenbedingungen der Unternehmen in Deutschland für Politik, Medien und Gesellschaft sichtbar. Einen Überblick der bislang publizierten Studien finden Sie hier:
IW-Zukunftspanel - Institut der deutschen Wirtschaft (IW) (iwkoeln.de)
Für Fragen melden Sie sich gern bei Herrn Edgar Schmitz unter e.schmitz@iwkoeln.de oder telefonisch unter 0221-4981-733.
IT/Internet/Elektronischer Rechtsverkehr
Studie „Cybersicherheit in deutschen Unternehmen – TÜV Cybersecurity Studie 2025: Neue Bedrohungslage – besserer Schutz“
Die Bedrohungslage in Deutschland verschärft sich: Immer mehr Unternehmen werden Opfer raffinierter Cyberangriffe, wobei insbesondere die Energieversorgung, das Gesundheitswesen und die Verteidigungsindustrie im Fokus staatlicher und krimineller Hacker stehen.
Laut der Studie ist die Zahl der IT-Sicherheitsvorfälle erneut gestiegen – 15 Prozent der Unternehmen berichteten 2024 von einem Cyberangriff, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Phishing ist mit 84 Prozent die mit Abstand häufigste Angriffsart.
Ein zentrales Thema der Studie des TÜV Verbands ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Während mittlerweile 51 Prozent der Unternehmen KI-gestützte Angriffe vermuten, setzen nur zehn Prozent KI aktiv zur Abwehr ein – beispielsweise für die Anomalie-Erkennung oder automatisierte Reaktionen. Lieferketten stellen ein weiteres erhebliches Risiko dar, denn zehn Prozent der Unternehmen wurden über Partnerunternehmen attackiert.
Zwar verlangen 32 Prozent Sicherheitsstandards von externen Partnern, doch umfassende Audits sind selten. Trotz der wachsenden Bedrohung überschätzen viele Unternehmen ihr Schutzniveau. Die überwiegende Mehrheit hält sich für „gut geschützt“, obwohl die technischen Abwehrmaßnahmen oft nicht ausreichen. Auch die regulatorische Umsetzung ist lückenhaft: Zwar erkennen viele Unternehmen die Relevanz von Normen, aber noch nicht mal ein Viertel setzt diese vollständig um.
Die Forderung nach gesetzlichen Vorgaben wächst – die Hälfte spricht sich für verpflichtende Cybersecurity-Regeln aus. Dennoch ist die EU-NIS2-Richtlinie vielen noch unbekannt.
Die Studie gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen. Die Politik wird aufgefordert, Sicherheitskompetenzen zu bündeln und die Umsetzung der NIS2 sowie des Cyber Resilience Acts konsequent voranzutreiben, um das Schutzniveau für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft substanziell zu erhöhen.
„Wegweiser kompakt: Tipps für mehr E-Mail-Sicherheit“
E-Mails sind oft ein beliebtes Ziel für Cyberkriminelle, die mit Phishing, Spam oder Schadsoftware versuchen, Zugriff auf persönliche Daten zu erlangen.
Der „Wegweiser kompakt: Tipps für mehr E-Mail-Sicherheit“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gibt praxisnahe und leicht verständliche Hinweise, wie man sein E-Mail-Postfach effektiv schützt, potenzielle Gefahren erkennt und sich sicher im Umgang mit E-Mails verhält.
Damit möchte der Leitfaden dabei helfen, digitale Kommunikation sicherer zu machen und das Risiko von Angriffen deutlich zu minimieren.
Künstliche Intelligenz
Praxisleitfaden „Künstliche Intelligenz & Datenschutz“
Künstliche Intelligenz ist Innovationstreiber und Herausforderung zugleich. Unternehmen und Organisationen erkennen die enormen Potenziale von KI – von Effizienzsteigerung bis hin zu völlig neuen Geschäftsmodellen.
Doch mit der Begeisterung wachsen auch die Vorbehalte: Insbesondere der Datenschutz gilt als größte Stolperfalle, die laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom mehr als zwei Drittel der Unternehmen bewegt. Wie lässt sich KI einsetzen, ohne mit gesetzlichen Vorgaben zu kollidieren? Welche Fallstricke gilt es zu umschiffen und wo eröffnen neue Rechtsakte wie die KI-Verordnung praxisnahe Lösungswege?
Der Praxisleitfaden – in der zweiten, komplett überarbeiteten und erweiterten Fassung – bietet einen wertvollen Kompass für alle, die KI-Technologien datenschutzkonform implementieren und nutzen wollen. Mit Definitionen, konkreten Handlungsanweisungen und Checklisten richtet er sich explizit an Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Entwickler, Anwender und Entscheidungsträger.
Der Leitfaden startet mit einer pointierten Klärung, welche Systeme überhaupt als „KI“ im Sinne der Verordnung zu verstehen sind und grenzt automatisierte Prozesse von echten Lernsystemen ab. Neben einer Übersicht mit ethischen Fragestellungen wird illustriert, welche Bedeutung Werte wie Transparenz, Fairness und menschliche Aufsicht für eine vertrauenswürdige KI-Gestaltung haben. Im Hauptteil werden zentrale Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) aufgearbeitet – von Fragen der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung bis hin zu praxisnahen Tipps für die Umsetzung von Lösch- und Berechtigungskonzepten.
Durch Beispiele werden die abstrakten Normen verständlich und anwendbar. Die praxisorientierten Checklisten am Ende des Leitfadens bieten Unternehmensverantwortlichen eine konkrete Handlungshilfe, um KI-Projekte von Beginn an datenschutzkonform zu gestalten.
Nachhaltigkeit
Orientierungshilfe „Nachhaltigkeit - Ein Einstieg für kleine und mittlere Unternehmen“
Nachhaltigkeit ist für kleine und mittlere Unternehmen zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden. Das Thema bringt viele Herausforderungen mit sich, eröffnet aber zugleich neue Chancen. Gerade KMU stehen zunehmend vor der Aufgabe, ihre Geschäftsmodelle zukunftsfähig auszurichten, ökologische und soziale Verantwortung aktiv zu übernehmen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Viele Unternehmen fragen sich, was Nachhaltigkeit konkret bedeutet und wie ein sinnvoller Einstieg in diese komplexe Materie gelingen kann, ohne das operative Geschäft aus dem Blick zu verlieren.
Der Leitfaden des RKW Kompetenzzentrums richtet sich daher gezielt an Entscheidungsträger in KMU, die einen praxisnahen und verständlichen Einstieg ins Thema suchen. Er bietet eine kompakte Übersicht zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, aktuellen gesetzlichen Anforderungen – wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder den neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD – und zeigt anhand von Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie Nachhaltigkeit konkret im Unternehmensalltag umgesetzt werden kann.
Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf einer strukturierten Herangehensweise: KMU erhalten praktische Werkzeuge wie Checklisten, Analysetools und viele Tipps, die helfen, erste Schritte zu gehen, Mitarbeiter einzubinden und Fortschritte messbar zu machen. Auch Fördermöglichkeiten, Beratungsangebote und die Kommunikation mit Stakeholdern werden praxisnah erläutert.
Ratgeber „Shift2Green Leitfaden – KMU für eine nachhaltige Zukunft stärken“
Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ökologische Verantwortung und unternehmerisches Denken miteinander zu verbinden und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben. Angesichts wachsender Kundenerwartungen, steigender gesetzlicher Anforderungen und eines zunehmend komplexen Marktumfelds liefert der „Shift2Green Leitfaden – KMU für eine nachhaltige Zukunft stärken“ eine Orientierung und zeigt direkt umsetzbare Wege zur erfolgreichen Integration nachhaltiger Prozesse im Unternehmensalltag.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Umweltfreundlichkeit und Ressourceneffizienz nicht nur strategisch geplant, sondern auch messbar gestaltet und langfristig verankert werden können. Konkrete Praxisbeispiele, sofort einsetzbare Tools und Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für nachhaltige Investitionen sowie anwendungsnahen Weiterbildungskonzepten bietet Shift2Green eine Hilfestellung: Führungskräfte erhalten kompakte Unterstützung, um CO2-Reduktion, Kreislaufwirtschaft und ökologische Transformation Schritt für Schritt im eigenen Unternehmen zu realisieren. Erarbeitet wurde der Leitfaden im Rahmen des EU-geförderten Projekts Shift2Green von einem interdisziplinären Konsortium renommierter Partner aus Wissenschaft, Beratung und Praxis.
Die Unterlage zeigt, wie nachhaltige Innovationen gezielt angestoßen, Risiken minimiert und Fortschritte messbar gemacht werden können. Neben aktuellen Fördermöglichkeiten stellt die Unterlage auch Wege vor, Mitarbeiter für Nachhaltigkeit zu begeistern und die eigenen Prozesse für kommende Generationen zukunftsfähig zu machen.
Die Offensive Mittelstand möchte dafür sorgen, dass innovative Erkenntnisse direkt für den KMU-Alltag nutzbar und zugänglich werden und stellt ergänzend das Shift2Green Gamification-Tool zur Verfügung.
Im Fokus steht die Zielgruppe der Führungskräfte, die nachhaltige Entscheidungen zielgerichtet steuern und Beschäftigte aktiv einbinden möchten.
Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.
Rentenversicherung/Altersversorgung
Teuerungsrate der Betriebsrenten 2022 bis 2. Quartal 2025
Die Arbeitgeber sind gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet, die laufenden Betriebsrenten alle 3 Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. In der Praxis wird dieses vor allem relevant für Arbeitgeber, die selbst die Betriebsrenten auszahlen. Die Belange der Versorgungsempfänger und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sind dabei gegeneinander abzuwägen.
Die Anpassungsüberprüfung erstreckt sich nur auf die laufenden Versorgungsleistungen. Betroffen sind jetzt die Betriebsrenten, die im 2. Quartal 2022 angepasst oder erstmals gezahlt wurden. Für die Beurteilung, ob eine Erhöhung der Betriebsrente erforderlich ist, wird nach § 16 Abs. 2 BetrAVG der Verbraucherpreisindex für Deutschland zugrunde gelegt. Er bildet die Preisentwicklung für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland ab.
Der Verbraucherpreisindex wird in fünfjährigem Abstand einer turnusgemäßen Überarbeitung unterzogen. Im Januar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das neue Basisjahr 2020. Damit verbunden war auch eine Neuberechnung des Verbraucherpreisindexes für die Vorjahre. Für Prüfungsstichtage ab Januar 2023 ist nun dieser überarbeitete Verbraucherpreisindex heranzuziehen. Er hat sich wie folgt entwickelt: https://icedrive.net/s/aYV6vuYhNRv9i3F67YDPhAW2iGVk
Aus den vorstehend aufgelisteten Preissteigerungsraten ergibt sich ein Interesse der Betriebsrentner an der Erhöhung ihrer Betriebsrenten. Demgegenüber kann die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers eine Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung ausschließen. Dieses wird aufgrund von wirtschaftlichen Problemen und der hohen Inflation bei einigen Unternehmen der Fall sein. Für die Entscheidung ist eine Prognose erforderlich, ob das Unternehmen die Erhöhung der Betriebsrenten in den kommenden drei Jahren aus seinen Geschäftsgewinnen finanzieren kann. Sofern Sie Fragen zu den Beurteilungskriterien sowie zur Kommunikation an die Mitarbeiter haben, wenden Sie sich bitte an die Juristen unserer Verbandsgeschäftsstelle.
Die Anpassungsverpflichtung kann auch begrenzt sein auf die Nettolohnentwicklung der vergleichbaren aktiven Arbeitnehmer. Nach § 16 Abs. 2 BetrAVG braucht der volle Teuerungsausgleich dann nicht gewährt zu werden, wenn die Nettolöhne der aktiven Belegschaft hinter dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zurückbleiben. In diesem Fall ist es zulässig, die durchschnittliche Steigerungsrate der Reallöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens als Obergrenze bei der Anpassung der Betriebsrenten zugrunde zu legen.
Die gesetzliche Anpassungspflicht entfällt auch, wenn in den Versorgungszusagen vereinbart wurde, dass die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % angepasst werden (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Dieses gilt nur für Leistungen, die auf nach dem 01.01.1999 erteilten Zusagen beruhen (§ 30 c Abs. 1 BetrAVG). Für Betriebsrenten, die seit 1998 und länger gewährt werden, ist also nach wie vor grundsätzlich eine Anpassung in Höhe des Teuerungsanstiegs vorzunehmen, soweit nicht wirtschaftliche Gründe oder die Nettolohn-entwicklung der aktiven Belegschaft entgegenstehen. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt auch im Internet veröffentlicht unter www.destatis.de .
Steuerrecht
Lohnsteuer – BMF gibt neue Vordruckmuster für das Jahr 2026 bekannt
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldezeiträume ab Januar 2026 bekannt gegeben. Darüber hinaus wurde auch die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026“ veröffentlicht.
Das BMF gibt hierzu in einer Pressemitteilung bekannt, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. Abweichend vom Vordruckmuster ist im amtlich vorgeschriebenen Datensatz Folgendes zu beachten:
- Zusätzlich zur Kennzahl 23 ist ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
- Für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers ist nach § 19a Absatz 4a EStG die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“
- Nach § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ist in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht. Die Eintragungen für die Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres sind ausschließlich für die Zuordnung der Lohnsteuer zu dem entsprechenden Kalenderjahr zu verwenden. In Korrekturfällen sind die jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungen zu ändern.
Tarifinformationen
Tarifhalbjahr 2025 - ein Rückblick
Das Thema Mindestlohn beeinflusste auch das erste Tarifhalbjahr. Trotz des massiven politischen Drucks ist es der Mindestlohnkommission nach langen und herausfordernden Verhandlungen am 27. Juni 2025 gelungen, ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig zu erfüllen und einen einvernehmlichen Beschluss zur Mindestlohnanpassung in den Jahren 2026 und 2027 zu verabschieden.
Die schwierige wirtschaftliche Lage hinterlässt erste Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die wirtschaftspolitischen Unsicherheiten zeichnen sich zum Teil in den jüngsten Tariflohnabschlüssen ab. Zwar sind die im ersten Halbjahr 2025 vereinbarten Tarifsteigerungsraten wie gewohnt überaus branchendifferenziert. Erkennbar ist jedoch, dass zahlreiche Tarifvertragsparteien mit Erhöhungen in das Jahr 2025 starten, die deutlich moderater sind, als in den Jahren zuvor.
Auf der politischen Agenda stehen zudem Themen, wie das Bundestariftreuegesetz, die Arbeitszeitflexibilisierung und die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die ebenfalls Einfluss auf die weiteren Entwicklungen in der Tariflandschaft haben.
Einen Rückblick der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) können Sie hier herunterladen.
Aktuelles BMAS-Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisierte Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist mit Stand vom 1. Oktober 2025 veröffentlicht worden.
Von den aktuell rund 88.000 als gültig in das Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums eingetragenen Tarifverträgen sind derzeit 230 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt.
Sie finden dieses Verzeichnis auf der Website des Bundesarbeitsministeriums hier.
Verdienste im Blick - Ausgabe zum 2. Quartal 2025
Das 2. Quartal 2025 war geprägt von kräftigen Nominal- und Tariflohnanstiegen. Zahlreiche Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2025 senden erste Signale einer moderateren Tariflohnentwicklung.
Eine aktuelle Studie des IW zur Lohnstückkostenentwicklung im internationalen Vergleich verdeutlicht, dass der industrielle Arbeitskosten- und Lohnstückkostennachteil gegenüber ausländischen Wettbewerbern in den letzten Jahren weiter zugenommen hat.
Eine Studie des IAB zeigt die Betroffenheit der Beschäftigten von der zuletzt getroffenen Entscheidung der Mindestlohnkommission.
„Verdienste im Blick“ können Sie hier herunterladen.
Warenverkehr
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: entlastender Umsetzungshinweis des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 1. Oktober 2025 einen Hinweis zu „Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz" veröffentlicht.
Dieser basierte auf einer Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), wonach das BAFA bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „zurückhaltend und unternehmensfreundlich" agieren soll
Nach dem veröffentlichten Hinweis wird das BAFA ab sofort:
- die Prüfung von Unternehmensberichten gem. §§ 12 und 13 LkSG einstellen;
- über den bereits bestehenden dialogbasierten Prüfansatz hinaus weitere Kommunikationsmaßnahmen einleiten, bspw. die Erarbeitung weiterer Umsetzungshilfen und die Flankierung von Kooperationen zwischen Unternehmen;
- sowohl für laufende als auch künftige Ordnungswidrigkeitsverfahren Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags verhängen. Dies bedeutet, dass die verbliebenen Bußgeldtatbestände nur noch dann angewendet werden, sofern sie aufgrund ihres Ausmaßes, ihrer Tragweite oder ihres irreversiblen Charakters besonders gravierend sind.
Hintergrund der Initiative war, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Änderung des LkSG vorsieht, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.
Wirtschaftsbericht, Praxisbroschüren und Gutachten
Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2025
Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (IfW Kiel, DIW, IWH, RWI und ifo Institut) haben am 25. September 2025 ihr Herbstgutachten mit dem Titel „Expansive Finanzpolitik kaschiert Wachstumsschwäche“ veröffentlicht.
Die Institute erwarten im Jahresdurchschnitt 2025 ein minimales Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland um 0,2 %, im Jahr 2026 soll die Wirtschaftsleistung wieder um 1,3 % wachsen, 2027 um 1,4 % (vgl. S. 10). Die Prognose für das laufende Jahr wird damit gegenüber der Frühjahrsprognose, die von einem Wirtschaftswachstum von 0,1 % ausgegangen ist, minimal nach oben korrigiert. Für 2026 bleiben die Institute bei ihrer Prognose.
Die Aussichten für die Weltkonjunktur sind eingetrübt durch den negativen Angebotsschock der US-Zölle. Bislang zeigte sich die Weltwirtschaft hauptsächlich durch kräftige Vorzieheffekte noch robust. Der Zuwachs des Welthandels soll bei 2,8 % dieses Jahr liegen. Für 2026 werden jedoch nur noch 0,5 % erwartet, 2027 werden 2,2 % prognostiziert (vgl. S. 18). Im Frühjahr wurde für 2026 noch mit 1,6 % gerechnet. Große Risiken für die weltwirtschaftliche Entwicklung ergäben sich durch verschärfte geopolitische Verwerfungen, die weitere Eskalation handelspolitischer Konflikte sowie die eingeschränkte Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen.
Die Verbraucherpreise sollen im Jahr 2025 um 2,3 % steigen. Im kommenden Jahr dürfe die Rate auf 2,1 % leicht sinken, bevor sie 2027 auf 2,4 % ansteigt (vgl. S. 31). Die prognostizierte Kerninflation unterscheidet sich kaum von diesen Raten (vgl. S. 54). Der Zinssatz der EZB von 2 % wirkt somit annährend neutral.
Die Lohndynamik hat nachgelassen. Der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten wird im Jahr 2025 auf 3,7 %, 2026 auf 3,2 % und 2027 auf 3,3 % geschätzt (vgl. S. 90). Im laufenden Jahr 2025 und 2026 werden die Tarifverdienste laut Gemeinschaftsdiagnose um 2,8 % steigen. Die Institute erwarten für 2027 eine leichte Beschleunigung durch die Belebung der wirtschaftlichen Aktivität (vgl. S. 52).
Der Arbeitsmarkt soll sich weiterhin robust zeigen. Die Zahl der Erwerbstätigen soll sich leicht erhöhen (46,006 Millionen im Jahr 2025, 46,109 Millionen im Jahr 2026 und 46,247 Millionen 2027) (vgl. S. 56). Die Arbeitslosenquote liege weiterhin bei 6,3 % im Jahr 2025, 6,1 % 2026 und 5,6 % 2027 (vgl. S. 35). Das wirtschaftspolitische Kapitel des vorliegenden 151. Gutachtens der Gemeinschaftsdiagnose zeigt zwölf Vorschläge für die Umsetzung des Herbstes der Reformen vor (vgl. Kapitel 4, ab Seite 64). Dabei werden vier Themenkomplexe beleuchtet: Außenwirtschaft, Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Finanz- und Preisstabilität. Sozialversicherungsbeiträge sollen stabilisiert, Arbeitsanreize verbessert und das Humankapital gestärkt werden. Es wird etwa gefordert, den Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder aufleben zu lassen, Unterstützungsleistungen für Bedürftige aus einem Guss vorzusehen, Beschäftigungshemmnisse für Ältere abzubauen, einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit gemäß dem Strukturwandel zu unterstützen sowie die Zuwanderung Hochqualifizierter zu stärken.
Bewertung der BDA:
Die positiveren Wachstumszahlen der Gemeinschaftsdiagnose für die kommenden Jahre sind mit Vorsicht zu interpretieren. Seit 2023 befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Rezession, die nach der Revision des Statistischen Bundesamtes noch tiefer ist als zunächst angenommen. Richtig ist, dass das Fiskalpaket der Bundesregierung nur positive kurzfristige Impulse liefern kann. Impulse für eine nachhaltige Erholung oder Gesundung der wirtschaftlichen Dynamik lassen sich jedoch nicht ableiten.
Der Ansatz der Gemeinschaftsdiagnose, Vorschläge für Strukturreformen – etwa in den Sozialsystemen – zu liefern, ist genau richtig. Die Vorschläge zum Thema Beschäftigung sind entscheidend, um mittel- und langfristig strukturell Wachstumsimpulse zu setzen. Das Ziel das Potenzialwachstum zu heben, muss zwingend zur Standortstärkung verfolgt werden.
Die Diagnose adressiert richtigerweise die Wichtigkeit der Haushaltskonsolidierung: Die Staatsinvestitionen müssen verstärkt werden, nicht der Staatsverbrauch. Perspektivisch müssen die Ausgaben wieder durch den Kernhaushalt ermöglicht werden, nicht durch Neuverschuldung. Wichtig bleibt außerdem, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, um das Geld des Fiskalpakets zügig für möglichst innovative Bereiche aufzuwenden. Preiseffekte sind zu beobachten – hier muss notfalls gegengesteuert werden. Ziel muss auch sein, durch öffentliche Investitionen private Investitionen anzureizen.
