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Aktuell Nr. 2/2025

Arbeits- und Gesundheitsschutz - allgemein

Studie „Psychreport 2025 – Bund und Niedersachsen“

Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt: 2024 verursachten Depressionen mit 183 Fehltagen je 100 Beschäftigte erneut die meisten Fehltage. Insgesamt lag der psychisch bedingte Arbeitsausfall bei 342 Fehltagen je 100 Beschäftigte. Als besonders belastet erwiesen sich die Mitarbeiter in Kindergärten und Pflegeheimen. Bezogen auf 100 Beschäftigte gab es im Kita-Bereich 586 und in der Altenpflege 573 psychisch bedingte Fehltage. Damit verursachten psychische Erkrankungen in diesen sozialen Berufen bis zu 71 Prozent mehr Arbeitsausfall als im Durchschnitt aller Berufe.

Die DAK-Gesundheit hat für das Update zum Psychreport die Daten von 2,42 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten durch das Berliner IGES Institut auswerten lassen.

In Niedersachsen hatten diejenigen, die im Gesundheitswesen arbeiten, weit überdurchschnittlich viele Fehltage. 2024 waren es bezogen auf 100 DAK-versicherte Beschäftigte 477 Fehltage, also 131 Tage mehr als im branchenweiten Durchschnitt. An zweiter Stelle standen Berufstätige in der chemischen Industrie, wo auf 100 Beschäftigte 436 entsprechende Fehltage kamen. Zum Vergleich: In vielen Branchen ist das Niveau eher unterdurchschnittlich. So weist die Studie etwa für die Branche Nahrungs- und Genussmittel nur 183 Fehltage je 100 Beschäftigte aufgrund von psychischen Diagnosen aus.

Psychische Erkrankungen stehen in Niedersachsen auf Platz drei der wichtigsten Erkrankungsarten. Nur Muskel-Skelett-Erkrankungen und Atemwegsprobleme bedingten 2024 noch mehr Arbeitsausfall.

Weitere Informationen zu den Entwicklungen stehen im Psychreport 2025 - Niedersachsen.

Studie „DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 - Arbeitswelt im Wandel“

Bei der Arbeit haben nach Ansicht vieler Beschäftigter Zeitdruck und Gereiztheit in der Belegschaft in den vergangenen zwei Jahren zugenommen.

Das ist eines der Ergebnisse des DGUV Barometers Arbeitswelt, einer Umfrage unter über 2.000 Erwerbstätigen, die die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt hat. Zwar hat es auch im vergangenen Jahr weniger Arbeitsunfälle gegeben als im Vorjahr. Die Umfrageergebnisse belegen aber branchenübergreifend, dass der Stellenwert von Faktoren wie Arbeitsverdichtung, Zeit- und Personalmangel für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz weiter zunimmt.

Laut DGUV Barometer sieht in fast allen Wirtschaftszweigen die Mehrheit der Befragten im Personal- und Fachkräftemangel die größte wirtschaftliche Herausforderung. Eine Ausnahme ist das verarbeitende Gewerbe mit 34 Prozent. Hier bewerten die Befragten vor allem steigende Betriebskosten und Nachfrageeinbrüche als wichtigste Herausforderungen. Im Auftrag der DGUV führte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH eine repräsentative Online-Befragung unter 2.018 Erwerbstätigen, darunter 578 Führungskräfte und Unternehmer, in Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitern durch.

Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft

Ende 2024 hat die DGUV-Mitgliederversammlung einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Jetzt wird die überarbeitete Vorschrift zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung schrittweise bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt.

Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Die jetzt erfolgten Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Sie umfassen unter anderem Folgendes: 

  • Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung.
  • Absolventinnen und Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Fachkräfte also zielgerichteter je nach Anforderungen der Branche aussuchen.
  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen.
  • Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt jetzt in der Grundbetreuung für alle Gruppen (I-III) ein Mindestanteil von 20 % für jeden dieser Leistungserbringer. Die 40 % Quote, die faktisch für Gruppe III galt, ist weggefallen.
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Diese Neuerung gibt Unternehmen eine weitere Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistung einzuschätzen.
  • Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar.
  • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes wurden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 erläutert. Sie enthält auch praxisnahe Umsetzungsbeispiele, die die Anforderungen an den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit konkretisieren.

Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Berufsgenossenschaften bezogen werden. Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Unternehmen bei ihrer Umsetzung. 

Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und damit verbundenen Handlungshilfen gibt es hier.

DGUV Information „Arbeiten unter der Sonne“

Die DGUV Information „Arbeiten unter der Sonne - Handlungshilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer“ richtet sich vorrangig an Unternehmer mit Beschäftigten, die im Freien arbeiten.

Dazu gehören zum Beispiel Beschäftigte im Bauhandwerk, Straßenbau, in Bäderbetrieben, in der Landwirtschaft oder der Seeschifffahrt. Diese Berufsgruppen sind während ihrer Arbeit häufig einer hohen Belastung durch die natürliche ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) und Hitze durch Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Die Unterlage bietet einen kompakten Überblick zu Wirkungen und Schutzmaßnahmen und gibt Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung. Außerdem werden praktische Schutzmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zu ausgewählten weiterführenden Informationen vorgestellt.

DGUV Ratgeber „Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“

Ergonomische Arbeitsgestaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein strategischer Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit schützt nicht nur die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten, sondern steigert zugleich ihre Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit. Damit leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von Organisationen.

Führungskräfte tragen eine Schlüsselrolle dabei, diese Potenziale zu erkennen und in betriebliches Handeln zu überführen. Sie setzen Impulse für eine präventive Unternehmenskultur und fördern die Akzeptanz und Nachhaltigkeit ergonomischer Maßnahmen.

Der Ratgeber der DGUV bietet eine kompakte Übersicht über die wesentlichen Gestaltungsfelder (Physische Belastung, Psychische Belastung, Vibrationen, Lärm, Innenraumklima, Hitzearbeit, Kältearbeit, Beleuchtung, Sonnenstrahlung und Bildschirmarbeit) ergonomischer Arbeitsplätze und verknüpft praxisorientierte Handlungshilfen mit geltenden Vorschriften.

Er dient als Orientierung, um ergonomische Anforderungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung systematisch zu erfassen, zu bewerten und zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.

Handbuch "Later Life Workplace Index (LLWI) - Handbuch und Fragebogen zu betrieblichen Maßnahmen für ältere Beschäftigte"

Die alternde Erwerbsbevölkerung stellt Deutschlands Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Zu den zentralen Risiken zählen etwa der Verlust von Erfahrungswissen bei unzureichender Nachfolgeplanung, steigende krankheitsbedingte Fehlzeiten und -kosten bei fehlender Gesundheitsprävention sowie eine mögliche Entfremdung zwischen jüngeren und älteren Mitarbeitenden.

Gleichzeitig bieten ältere Beschäftigte einen wertvollen Erfahrungsschatz und stellen angesichts des Fachkräftemangels eine wichtige Ressource dar. Studien belegen zudem, dass altersgemischte Teams leistungsfähiger sind.

Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, sind Unternehmen gefordert, neue Strategien und Maßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit älterer Mitarbeitender möglichst lange zu erhalten und zugleich die Arbeitsbedingungen an deren sich wandelnde Bedürfnisse und Kompetenzen anzupassen.

Das Praxisbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua, stellt mit dem Later Life Workplace Index (LLWI) ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Selbsteinschätzung vor. Ergänzend werden praxisnahe Maßnahmen vorgestellt, mit denen Unternehmen ältere Mitarbeiter nachhaltig im Arbeitsleben unterstützen und binden können.

Aushangpflichtige Gesetze: Online-Version neu erschienen

In der Arbeitgeberbibliothek im Verlag der GDA ist die Online-Ausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze zum 1. Juni 2025 in aktualisierter Form erschienen:

Aushangpflichtige Gesetze 2025
Rainer Huke / Christian Lepping
Version 22.2 | Stand 1. Juni 2025 (inkl. der Änderungen im MuSchG)

Online-Version für das Intranet:
Für Unternehmen, die die Gesetzessammlung als pdf-Datei in ihrem Intranet veröffentlichen möchten, ist die Gesetzessammlung als Online-Version verfügbar. Die Kosten betragen: Standard-Version: 9,45 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum, Barrierefreie Version: 14,45 Euro je Lizenz/Lizenzzeitraum. Die Online-Version umfasst einen Aktualisierungsservice. Bei Gesetzesänderungen im Lizenzzeitraum wird die pdf-Datei zeitnah aktualisiert und den Lizenzinhabern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine einfache Benutzerführung ist durch die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses gegeben.

Nähere Informationen, auch zum Lizenzmodell, können Sie der Homepage www.arbeitgeberbibliothek.de/Arbeitsschutzgesetze entnehmen. Dort kann der Online-Service im Abonnement auch bestellt und die Datei sofort heruntergeladen werden.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen Juni 2025

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Arbeitsmarktzahlen für Juni 2025 vorgelegt. 

Arbeitsmarktentwicklung im Juni:

  • Arbeitslosenzahl im Juni 2025: -5.000 auf 2.914.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +188.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,2 %

Einschätzung der Arbeitsmarktlage für Juni durch die BA: Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist im Juni 2025 geringfügig um 5.000 auf 2.914.000 zurückgegangen. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Verglichen mit dem Juni des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 188.000 höher. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 6,2 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,8 %.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gesunken. Sie lag im Juni bei 3.579.000. Das waren 40.000 mehr als vor einem Jahr.

  • Kurzarbeit

    Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

    Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 214.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 44.000 weniger als im Vormonat und 1.000 weniger als im April des Vorjahres.
     
  • Erwerbsfähigkeit und Beschäftigung

    Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wachsen kaum noch.  Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gestiegen. Mit 46,06 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 61.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von März auf April 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 1.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,91 Millionen Beschäftigten um 46.000 höher, wobei der Anstieg allein auf Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im April 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 14.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,14 Millionen ausschließlich und 3,46 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.
     
  • Arbeitskräftenachfrage

    Im Juni waren 632.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 69.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Juni 2025 unverändert bei 100 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 9 Punkte geringer aus.

Vertiefte Informationen bieten die aktuelle Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage, der monatliche Zuwanderungsmonitor des IAB. Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Arbeitsunfähigkeit

Möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist nun der Privatarzt per Telemedizin Hina Alber bekannt geworden. Vermutlich wird auch hier eine „AU ohne Arztgespräch“ angeboten. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht grundsätzlich nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen.

Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden.

Grundsätzlich können die Beschäftigten entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultieren. Diese müssen auch nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von privatärztlich Tätigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte Ärztinnen und Ärzte handeln. Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist gemäß § 2 Bundesärzteordnung nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ob die oben genannte Person diese Voraussetzung überhaupt erfüllt, ist nicht bekannt.

Arbeitgeber sollten deshalb privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen (auch wenn sie auf einem vertragsarztähnlichen Formular vorgelegt werden).

Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich dieser an die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Er hat mithin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine nähere Begründung der Zweifel des Arbeitgebers ist indes nicht erforderlich, jedoch sicherlich hilfreich. Die gesetzlichen Krankenkassen können zur Beseitigung von Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet sein, eine gutachtliche Stellungnahme durch den Medizinischen Dienst einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

Aus- und Weiterbildung

Umsetzungshilfe für Kaufleute für Büromanagement erschienen

Kaufleute für Büromanagement ist einer der zahlenstärksten Ausbildungsberufe. Zu der überarbeiteten Ausbildungsordnung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nun eine Umsetzungshilfe veröffentlicht. Sie gibt u. a. Beispiele zu den Lernzielen des Ausbildungsrahmenplans und für Lernaufträge im Betrieb, erläutert ausführlich die Ausbildungs- und Prüfungsstruktur und informiert rund um den schulischen Teil der Ausbildung.

Elternzeit/Mutterschutz

Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

Durch das Mutterschutzanpassungsgesetz können Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt:

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz 

Bei einer Inanspruchnahme einer Mutterschutzfrist ab dem 01.06.2025 nach § 3 Abs. 5 MuSchG infolge einer Fehlgeburt besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 19 Mutterschutzgesetz - MuSchG) und mithin auch grundsätzlich ein Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschutzgeld durch den Arbeitgeber nach § 20 Abs. 1 MuSchG. Der ggf. gewährte Zuschuss ist auch in diesen Fällen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) voll erstattungsfähig. 

Der GKV-Spitzenverband hat die Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes entsprechend angepasst. Bis zum 31.12.2025 kann zum Nachweis einer Fehlgeburt auch noch eine Übergangsbescheinigung Fehlgeburt verwendet werden.

Förderprogramme, Wettbewerbe, Projekte

Ausschreibung zum Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2025 gestartet!

Unsere Welt verändert sich rasant. Daher ist es wichtiger denn je, dass Bildungseinrichtungen jungen Menschen Halt und Eigenverantwortung mitgeben und eine Werteorientierung vermitteln. Dazu gehört auch das Grundlagenwissen zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. 

Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung steht deshalb in diesem Jahr unter dem Motto:

ZUSAMMENHALT STÄRKEN - DEMOKRATIE FÖRDERN!

Die BDA möchte von Kitas, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen wissen, wie sie soziale Kompetenzen stärken und die Demokratiebildung ihrer Lernenden fördern. Sie können sich ab sofort bis zum 20. August 2025 online bewerben. Der Preis ist mit 10.000 € für den ersten Platz dotiert, drei weitere Plätze erhalten jeweils 2.500 €. Unterstützt wird der Preis von der Deutschen Bahn AG.

Alle Infos zur Bewerbung finden sich unter: www.arbeitgeberpreis-fuerbildung.de.  Neu: In Sprechstunden können Interessierte gern persönlich ihre Fragen zur Bewerbung stellen.

Wir bitten um Ihre Unterstützung: Geben Sie den Hinweis auf die Ausschreibung gerne an Bildungseinrichtungen weiter, die Sie aus Ihrer Arbeit kennen und die beim Thema 2025 beispielhaft aktiv sind.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury unter Vorsitz von Martin Seiler als Vorsitzendem des BDA-Bildungsausschusses (gemeinsam mit BDI). Ihr gehören Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung an.

Die Preisverleihung findet am 25. November 2025 beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin statt.

Ratgeber „Förderkompass - Auf einen Blick: Die Förderprogramme des BAFA“

Der Förderkompass 2025 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet eine breite Palette bewährter Programme sowie hilfreiche Leitlinien zur Antragstellung. Ob Investitionen bei der energetischen Gebäudesanierung geplant sind oder innovative Projekte zur Umsetzung anstehen oder zur nachhaltigen Transformation beigetragen werden soll. Das BAFA unterstützt in vielfältiger Form mit Fördermitteln.

Die Informationen in der Unterlage sind bewusst verkürzt dargestellt, um einen schnellen Einstieg in die Fördermöglichkeiten beim BAFA zu ermöglichen. Für ausführliche Informationen und detaillierte Anforderungen zu jedem Förderprogramm kann die Website besucht werden. Zusätzlich zur schnelleren Navigation ist jedem Programm ein QR-Code und eine Webadresse beigefügt. So kann direkt auf die vollständigen Informationen zugegriffen werden.

IT/Internet/Elektronischer Rechtsverkehr

Checkliste Cybernotfall

Die INITIATIVE CYBERsicher hat eine „Cybernotfall Checkliste“ veröffentlicht.

Die Checkliste sollte ähnlich wie das Format „Verhalten im Brandfall“ prominent platziert werden. Den Mitarbeitern werden damit wichtige Verhaltenshinweisen bei IT-Notfällen aller Art an die Hand gegeben. Die aufgeführten Maßnahmen ermöglichen es Unternehmen, vom ersten Moment an die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Die Checkliste soll an einem zentralen Ort für alle zugänglich sein und erzeugt so einen unmittelbaren Beitrag zur Security Awareness im Unternehmen.

Die aufgeführten 12 konkreten Maßnahmen können Mitarbeiter im Verdachtsfall treffen und Schlimmeres verhindern.

Künstliche Intelligenz

KI-Verordnung: Aktualisiertes FAQ-Papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen des EU AI Act

Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten. Für die einzelnen Regelungen sieht sie unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. Die BDA hat ein Anwendungspapier zu den für Arbeitgeber relevanten Regelungen der KI-VO erstellt. Dieses wurde zu einem FAQ-Papier weiterentwickelt und aktualisiert. Das Papier in der aktuellen Fassung können Sie hier herunterladen.

Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:

  • GPAI-Modellen und der Bedeutung für Arbeitgeber als Betreiber
  • Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO
  • Deepfakes und Transparenzpflichten, die jedoch - anders als teilweise behauptet - erst ab 2. August 2026 gelten
  • den ab 2. August 2025 geltenden Sanktionsregelungen nach Art. 99 KI-VO.

Das Anwendungspapier wird fortlaufend aktualisiert, sobald sich neue Fragestellungen ergeben.

Leitfaden „GDD-Musterrichtlinie - Betriebliche Richtlinie zum Einsatz „Künstlicher Intelligenz“

Der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) hat eine Musterrichtlinie für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unternehmenskontext entwickelt.

Diese Richtlinie soll Unternehmen als praxisorientierter Leitfaden dienen, um klare und verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Dabei wird besonders Wert auf die Berücksichtigung wichtiger rechtlicher, ethischer und sicherheitsrelevanter Aspekte gelegt, die bei der Implementierung und dem Betrieb von KI-Technologien auftreten können.

Ziel ist es, Unternehmen nicht nur bei der Wahrung von Datenschutz und Compliance zu unterstützen, sondern auch sicherzustellen, dass KI verantwortungsbewusst eingesetzt wird, ohne Risiken für die Gesellschaft oder die Umwelt zu schaffen.

Sozialversicherung

Beitrags- und Melderecht: Information des GKV-SV über die Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 21. Mai 2025

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beraten turnusmäßig über aktuelle Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs. Die Niederschrift der Besprechung vom 21. Mai 2025 zur Kenntnisnahme können Sie hier herunterladen.

Zu folgenden Themen wurden Festlegungen in der sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung getroffen:

  • Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten; hier: Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten
  • Freistellung von der Arbeit während der Altersteilzeit
  • Beitragsrechtliche Beurteilung von Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte
  • Verfahren zur Gewährung von Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten Gleichwohlgewährung und nachträglicher Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für Zeiträume ab 1. Januar 2026.

Tarifinformationen

Zahlen zur Tarifbindung 2024

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat am 30. Mai 2025 die Zahlen zur Tarifbindung im Jahr 2024 veröffentlicht. Die Befunde zur Tarifbindung beruhen auf einer Befragung von rund 15.000 Betrieben aller Wirtschaftszweige und Größenklassen im Rahmen des IAB-Betriebspanels.

Die Ergebnisse sind repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt sind in diesen Betrieben knapp 40,6 Millionen Personen beschäftigt.

Unmittelbare und mittelbare Tarifbindung

Insgesamt fanden im Jahr 2024 in 54 % aller Betriebe mit 76 % aller Beschäftigten unmittelbar bzw. mittelbar Tarifverträge Anwendung. In Westdeutschland lag dieser Anteil bei 58 % der Betriebe mit 77 % der Beschäftigten und in den ostdeutschen Bundesländern bei 46 % der Betriebe mit 69 % der Beschäftigten.

a) Tarifbindung

Die Bindung der Betriebe an einen Branchentarifvertrag bzw. Firmentarifvertrag hat sich in Westdeutschland mit 25 % als auch mit 18 % in Ostdeutschland im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Der Anteil der durch Tarifverträge unmittelbar erfassten Beschäftigten ist in Westdeutschland um einen Prozentpunkt auf 50 % gesunken. In Ostdeutschland ist der Anteil mit insgesamt 42 % der Beschäftigten um drei Prozentpunkte zurückgegangen. Für Gesamtdeutschland ist damit die unmittelbare Tarifbindung der Betriebe an einen Branchentarifvertrag bzw. Firmentarifvertrag gegenüber 2023 mit insgesamt 23 % um einen Prozentpunkt gesunken, der Anteil der Beschäftigten im Vorjahresvergleich ist ebenfalls um einen Prozentpunkt auf insgesamt 49 % gefallen.

b) Tariforientierung

Der Anteil der Betriebe in Deutschland, die keiner Tarifbindung unterliegen, sich aber an einem Tarifvertrag orientieren, lag im Jahr 2024 bei 31 %. Insgesamt arbeiteten in diesen Betrieben 27 % aller Beschäftigten. In den westdeutschen Bundesländern lagen diese Anteile im Jahr 2024 bei 33 % der Betriebe mit 27 % aller Beschäftigten. In den ostdeutschen Bundesländern gaben letztes Jahr 28 % der Betriebe an, dass sie sich an einem Branchentarifvertrag orientieren. Der Anteil der betroffenen Beschäftigten lag bei 27 %.

Bewertung der BDA:

Trotz leicht rückläufiger Tendenzen wenden in Deutschland mehr als die Hälfte aller Betriebe mit mehr als Drei-Viertel aller Beschäftigten Tarifverträge an. Sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen prägen daher auch heute noch den Großteil der Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Um die Tarifbindung zu stärken und für junge Betriebe attraktiver zu machen, sind mehr tarifliche Öffnungsklauseln und Optionsmodelle wünschenswert. Mehr Zwang in der Tarifanwendung treibt demgegenüber Betriebe aus der freiwilligen Anwendung tariflicher Regelungen.

Verdienste im Blick – Ausgabe zum 1. Quartal 2025

Im 1. Quartal 2025 werden angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der weiter besorgniserregenden konjunkturellen Aussichten erste dämpfende Auswirkungen auf die Tarif- und Nominallohnentwicklung sichtbar, bei anhaltend positiver Reallohnentwicklung.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, dass die Arbeitskosten in Deutschland auch 2024 weit über dem EU-Durchschnitt lagen und damit eine echte Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands darstellen.

Die Ausgabe zum 1. Quartal können Sie hier herunterladen.

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisierte Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist mit Stand vom 1. April 2025 veröffentlicht worden.

Von den aktuell rund 88.000 als gültig in das Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums eingetragenen Tarifverträgen sind derzeit 221 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. 

Wirtschaftsbericht, Praxisbroschüren und Gutachten

MINT-Frühjahrsreport 2025

Der aktuelle MINT-Frühjahrsbericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft zeigt trotz wirtschaftlicher Schwäche weiterhin eine große Fachkräftelücke von 163 600 Personen, insbesondere bei MINT-Facharbeitern.

Obwohl die Lücke gegenüber dem Vorjahr um 30,3 Prozent gesunken ist, bleibt der Bedarf angesichts des demografischen Wandels hoch, mit einem jährlich steigenden Ersatzbedarf bis 271 700 Personen. Ältere Beschäftigte sind zunehmend länger erwerbstätig, während der Anteil ausländischer MINT-Kräfte stark gestiegen ist und maßgeblich zur Fachkräftesicherung beiträgt. Auch die Erwerbstätigkeit von MINT-Akademikerinnen hat überdurchschnittlich zugenommen, wobei insbesondere jüngere Frauen vermehrt vertreten sind – anders als bei MINT-Facharbeiterinnen.

Für zahlreiche Zukunftsaufgaben sind MINT-Kompetenzen essenziell, weshalb Bildung, Integration und Zuwanderung zentrale Handlungsfelder darstellen. Besonders gefordert sind bessere MINT-Bildungsangebote von früh an, stärkere Berufsorientierung und mehr gesellschaftliches Bewusstsein für die Bedeutung von MINT-Berufen.

Den MINT-Frühjahrsreport 2025 können Sie hier herunterladen.

Bürokratieabbau: Sachverständigenrat für Wirtschaft veröffentlicht Frühjahrsgutachten 2025

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat am 21. Mai 2025 sein Frühjahrsgutachten vorgelegt, das u.a. die Bürokratiekosten in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft analysiert. Demnach befindet sich Deutschland im internationalen Vergleich auf einer mittleren Position, während Länder wie Schweden und Dänemark mit weitgehend digitalisierten Verwaltungsstrukturen weiterhin deutlich besser abschneiden.

  • Rückläufiger Bürokratiekostenindex (BKI) bei wachsender Regulierungsdichte

    Positiv hervorzuheben ist, dass der BKI seit 2012 leicht rückläufig ist. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der bundesrechtlichen Informationspflichten zwischen 2012 und 2025 um 20,5 % gestiegen. Vor diesem Hintergrund empfinden viele Unternehmen die Bürokratielast weiterhin als belastend: In einer Umfrage aus dem Jahr 2024 gaben fast zwei Drittel der befragten Unternehmen an, dass Bürokratie ihre Investitionstätigkeit negativ beeinflusst. Ein Drittel der bürokratischen Anforderungen entfällt auf die Bundesebene. Insbesondere der Datenschutz gilt als eine wesentliche Ursache für Bürokratie. Mit der Umsetzung dieser Pflichten ist ein erheblicher personeller Aufwand verbunden: Allein im Jahr 2024 wurden rund 1.019 Millionen Arbeitsstunden für die Erfüllung bundesrechtlicher Informationspflichten aufgewendet, was etwa 1,7 % aller in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden entspricht. Der SVR weist darauf hin, dass diese übermäßige Ressourcenbindung Arbeitskraft und Kapital entzieht, die produktiver in der Güter- und Dienstleistungsproduktion eingesetzt werden könnten.
     
  • Investitionshemmnisse durch Bürokratie

    Die hohen bürokratischen Anforderungen hemmen Investitionen und Innovationen und wirken sich besonders negativ auf die Gründung neuer Unternehmen aus. Lange Genehmigungsverfahren und hohe Kosten schrecken vor Neugründungen ab und verzerren Investitionsentscheidungen, was das Wirtschaftswachstum belastet. Zudem stammen etwa 35 % der unternehmensbezogenen Vorgaben in Deutschland aus EU-Recht, was die Bürokratiebelastung zusätzlich verstärkt. Darüber hinaus behindern komplexe bürokratische Regelungen die dringend notwendige Verwaltungsdigitalisierung, die für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich ist.
     
  • Impulse für Reformen

    Der Sachverständigenrat sieht in der Modernisierung der Verwaltung und in der Einführung nutzerfreundlicher Verwaltungsprozesse, wie beispielsweise dem Once-Only-Prinzip, zentrale Hebel, um Bürokratiekosten zu senken und die Effizienz der Unternehmen zu steigern. Weitere wichtige Stellschrauben zur Senkung von Bürokratieaufwand sind Digital-Checks und die Nutzung von Genehmigungsfiktionen, die bislang nur punktuell angewendet werden. Auch die Ausweitung des Mandats des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) stellt eine wichtige Handlungsmöglichkeit dar. Neben einer reinen Kosteneinschätzung neuer Gesetzesentwürfe könnte der NKR diese künftig auch anhand weiterer Kriterien bewerten – etwa Wirkung, Vollzugstauglichkeit sowie Adressatenfreundlichkeit –, um eine bürokratiearme Umsetzung sicherzustellen. Zudem wird die Einführung eines Innovations-Checks vorgeschlagen, um mögliche Hemmnisse für Innovationen frühzeitig zu erkennen.
     
  • Politischer Handlungsbedarf

    Das Gutachten macht deutlich, dass Deutschland im Bereich Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung noch erheblichen Nachholbedarf hat und der Bürokratieabbau eine zentrale politische Aufgabe bleibt. Insgesamt unterstreicht der SVR die Bedeutung zielgerichteter Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und bürokratische Hürden systematisch abzubauen.

Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2025

Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (IfW Kiel, DIW, IWH, RWI und ifo Institut) haben am 10. April 2025 ihr Frühjahrsgutachten mit dem Titel „Geopolitischer Umbruch verschärft Krise – Strukturreformen noch dringlicher“ veröffentlicht.

Die Institute erwarten im Jahresdurchschnitt 2025 ein minimales Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,1 %, im Jahr 2026 soll die Wirtschaftsleistung wieder um 1,3 % wachsen (vgl. S. 10). Die Prognose für das laufende Jahr wird damit gegenüber der Herbstprognose, die noch von einem Wirtschaftswachstum von 0,8 % ausgegangen ist, deutlich nach unten korrigiert. Für 2026 bleiben die Institute bei ihrer Prognose.

Gründe für die Revision seien die neuen US-Zölle, die hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit. Bereits durch die Autozölle wird eine Verringerung des BIP um 0,1 % pro Jahr erwartet. Die Effekte der Anfang April angekündigten und nun ausgesetzten weiteren weitreichenden Zölle sind noch nicht eingepreist. Zu erwarten wäre ein doppelt so starker Effekt von dann -0,2 % pro Jahr.

Auswirkungen der angekündigten staatlichen Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur sollen erst 2026 erkennbar sein. In dem Jahr nehmen die Institute an, dass 24,2 Mrd. Euro veranlagt werden. Das entspricht 0,5 % des zu erwartenden BIP (vgl. S. 43). Diese Ausgaben seien als Strukturprogramm zu verstehen. Es sei wichtig, monetäre Mittel mit Bedacht auszugeben, damit statt reinen Preiseffekten Wachstumseffekte entstehen können (vgl. Kapitel 4 ab S. 68).

Die Aussichten für die Weltkonjunktur haben sich durch tiefgreifend geänderte Rahmenbedingungen eingetrübt. Zusätzlich werden dämpfende Effekte durch die Annahme einer baldigen Beendigung der Leitzinssenkungen angenommen. Der Zuwachs der Weltproduktion soll bei 2,4 % in beiden Prognosejahren liegen (vgl. S. 11). Der Welthandel wird voraussichtlich gebremst, er dürfte dieses Jahr um 2,1 % und nächstes Jahr um 1,6 % wachsen. Im Herbst lag die Prognose noch um 0,2 % bzw. 0,8 % höher. Große Risiken für die weltwirtschaftliche Entwicklung ergäben sich durch verschärfte geopolitische Verwerfungen, eine möglicherweise hartnäckige verankerte Inflation und die weitere Eskalation handelspolitischer Konflikte.

Die Verbraucherpreise sollen im Jahr 2025 um 2,2 % steigen. Im kommenden Jahr dürfe die Rate auf 2,1 % leicht sinken (vgl. S. 41). Die prognostizierte Kerninflation fällt mit einer Bandbreite von 2,5 % und 3 % im Jahr 2025 noch erhöht aus (vgl. S. 56). Die Lohndynamik dürfe in diesem und nächsten Jahr deutlich nachlassen. Der Anstieg der Realeinkommen wird im Jahr 2025 auf 0,2 % und im Jahr 2026 auf 0,6 % geschätzt.

Im laufenden Jahr 2025 werden die Tarifverdienste laut Gemeinschaftsdiagnose um 2,6 % steigen. Die Institute erwarten für 2026 einen Anstieg von 2,5 % (vgl. S. 55). Der Arbeitsmarkt soll sich weiterhin robust zeigen, wenn auch die Arbeitslosenquote etwas höher prognostiziert wird. Die Zahl der Erwerbstätigen wird als konstant angenommen (45,817 Millionen im Jahr 2025, 45,844 Millionen im Jahr 2026) (vgl. S. 56). Die Arbeitslosenquote werde sich erst etwas erhöhen und dann zurückgehen von 6,3 % im Jahr 2025 und 2026 auf 6,2 % (vgl. S. 41).

Ein Schwerpunktthema des vorliegenden 150. Gutachtens der Gemeinschaftsdiagnose ist die Produktivität in Deutschland (vgl. Kapitel 5, ab Seite 74). Es werden die Entwicklung, Determinanten und eine Prognose dargestellt. Für die Steigerung der Arbeitsproduktivität ist die erfolgreiche Umsetzung der Vorteile künstlicher Intelligenz in den Produktionsprozess der Unternehmen entscheidend. Die technische Fortschrittsrate gilt es zu erhöhen, dies kann durch Investitionen in Wissenskapital und die Steigerung der Patentanmeldungen gelingen.

Bewertung der BDA:
Die Gemeinschaftsdiagnose betont richtigerweise die Notwendigkeit von strukturellen Maßnahmen, um den Standort wieder attraktiv zu machen. Die deutsche Wirtschaft wird nur schwer aus der mehrjährigen Schwächephase herausfinden. Neben den inländischen Wachstumshemmnissen wird die Zollpolitik der US-Administration und deren Auswirkungen auf den Welthandel die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in diesem Jahr belasten.

Das von der neuen Bundesregierung beschlossene Finanzpaket kann positive Effekte auf die konjunkturelle Entwicklung haben. Die Auswirkungen, auch auf das Preisniveau, müssen aber genau beobachtet werden. Grundsätzlich ist der zusätzliche Verschuldungsspielraum nicht nachhaltig, sondern verschiebt Verteilungskonflikte in die Zukunft. Ziel muss es sein, die Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den regulären Staatshaushalt zu überführen. Wichtig ist außerdem, dass die staatlichen Investitionen private Investitionen anreizen und das langfristige Potenzialwachstum anheben.

BDA-Praxisleitfaden: Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und Katastrophenhilfe

Die BDA hat einen überarbeiteten Praxisleitfaden: „Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und Katastrophenhilfe“ veröffentlicht.

Die Regierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie an der Freiwilligkeit des Wehrdienstes festhalten will. Darüber hinaus plant sie, die Reserve und den Heimatschutz weiter zu stärken sowie strukturell und gesellschaftlich besser zu verankern.

Das Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Heimatschutz, im freiwilligen Wehrdienst und in der Katastrophenhilfe wird daher zunehmende Relevanz für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erlangen.

In der aktualisierten Fassung behandelt der BDA-Praxisleitfaden arbeitsrechtliche Fragen und Auswirkungen eines Engagements von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zuge des Freiwilligen Wehrdienstes, der Reserve, des Bundesfreiwilligendienstes und der Katastrophenhilfe. Er thematisiert u.a. die Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes, die Freistellung der Beschäftigten sowie deren Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr und im Technischen Hilfswerk bei Naturkatastrophen.

Research Paper „Unternehmensresilienz: Strategien zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Krisenzeiten“

Der VDI hat ein Research Paper „Unternehmensresilienz: Strategien zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Krisenzeiten“ herausgegeben. In dieser Broschüre werden Vorsorgemaßnahmen identifiziert, die die Krisenresilienz produzierender Unternehmen erheblich steigern können.

Resilienz entwickelt sich zunehmend zu einem strategischen Muss für Unternehmen in Deutschland, um langfristig bestehen zu können. Diversifizierung der Lieferketten, Einsatz alternativer Produktionsmittel, Schaffung von Pufferbeständen, Digitalisierung, Mitarbeiterqualifizierung, finanzielle Stabilität und Netzwerkbildung sind dabei entscheidende Elemente.