Arbeits- und Gesundheitsschutz – allgemein
Bürokratieabbau: Reform der Sicherheitsbeauftragten
Am 05. November 2025 hat das Entlastungskabinett der Bundesregierung Eckpunkte zum Bürokratierückbau beschlossen, die auch den Arbeitsschutz betreffen. Dabei handelt es sich um Initiativen im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium angekündigten Sofortprogramms für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, u. a. eine Reform der Sicherheitsbeauftragten sowie der Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen. Hierzu zählen insbesondere:
- Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage. Damit sollen rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft werden. Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem sollen entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert werden. - Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII
2026 sollen die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht werden.
Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Die BDA begrüßt die Initiativen zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Es bleibt wichtig, Tempo aufzunehmen und neben dem Sofortprogramm die anderen Pakete zur Entlastung der Betriebe in Angriff zu nehmen, insbesondere Vereinfachungen bei der Gefährdungsbeurteilung, Fragen zur Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben wie der Bestellung von Betriebsbeauftragten, zu stark formalisierten Frequenzen von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) oder formalisierten Unterweisungsintervallen, die sich nicht am betrieblichen Bedarf orientieren.
Broschüre „Arbeiten im Homeoffice“
Die DGUV Deutsche Unfallversicherung beleuchtet mit der Fachbroschüre „Arbeiten im Homeoffice“ die verschiedenen Aspekte der Arbeitsform.
Die Broschüre bietet praxisnahe und rechtliche Hinweise zur Gestaltung, Organisation und ergonomischen Ausstattung von Heimarbeitsplätzen. Dabei werden technische Voraussetzungen ebenso thematisiert wie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Herausforderungen psychischer Belastungen.
Ziel der Publikation ist es, Beschäftigten und Arbeitgebern Orientierung zu geben, wie Homeoffice gesund, sicher und produktiv gestaltet werden kann, ohne dabei alle Details vorwegzunehmen.
Die Broschüre unterstreicht die Bedeutung eines gut organisierten und ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatzes sowie einer verbindlichen Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Ratgeber „Stärken stärken – Positive Psychologie in Prävention und Betrieblicher Ge-sundheitsförderung“
Die iga Initiative Gesundheit und Arbeit richtet sich mit ihrem Ratgeber vor allem an Führungskräfte, Personalverantwortliche, BGM-Beauftragte und Verantwortliche in der Arbeitswelt, die sich ohne zeitaufwendige Recherche zu positiven Ansätzen der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung informieren möchten.
Zentrales Thema ist die Positive Psychologie, die im Gegensatz zur traditionellen klinischen Psychologie nicht auf Defizite und Störungen fokussiert, sondern auf die Stärken, Ressourcen und Möglichkeiten zu Wachstum und Wohlbefinden. Die Broschüre erläutert, wie positive Psychologie für Unternehmen nutzbar gemacht werden kann, um Rahmenbedingungen für zufriedene, leistungsfähige und motivierte Beschäftigte zu schaffen.
Die Arbeit stützt sich auf das „PERMA-Modell“ mit den Säulen: Positive Emotionen, Engagement, Beziehungen, Sinn und Wirksamkeit. Jede Säule wird praxisnah erklärt und mit konkreten Übungen und Interventionen für den Alltag und das Arbeitsleben ergänzt, etwa den positiven Tagesrückblick, Achtsamkeits- und Meditationstechniken.
Moderne Studien zeigen, dass sich Arbeitszufriedenheit, Produktivität und Kreativität durch einen stärkenorientierten Ansatz deutlich steigern lassen. Die Broschüre distanziert sich klar von einfachem „positivem Denken“ und betrachtet auch belastende Gefühle und Schwierigkeiten als Teil eines realistischen und integrativen Menschenbildes. Abschließend bietet das Dokument Empfehlungen, wie Führung, Teamarbeit und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten gezielt gefördert werden können, um sowohl das persönliche Wohlbefinden als auch den Unternehmenserfolg nachhaltig zu erhöhen.
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktzahlen November 2025
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Arbeitsmarktzahlen für November 2025 vorgelegt.
Arbeitsmarktentwicklung im November:
- Arbeitslosenzahl im November 2025: -26.000 auf 2.885.000
- Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +111.000
- Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,1 %
Einschätzung der Arbeitsmarktlage für November durch die BA:
- Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Mit der auslaufenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im November 2025 um 26.000 auf 2.885.000 gesunken. Saisonbereinigt ist sie gegenüber dem Vormonat mit + 1.000 geringfügig höher. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1 %. Verglichen mit dem November des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 111.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,5 %.
Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im November gegenüber dem Vormonat um 8.000 gesunken. Mit 3.544.000 lag sie um 5.000 niedriger als vor einem Jahr.
Kurzarbeit:
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 01. bis einschließlich 24. November für 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 209.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 37.000 mehr als im Vormonat, aber 8.000 weniger als im September des Vorjahres.
Erwerbsfähigkeit und Beschäftigung:
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gesunken. Mit 46,17 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 55.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 12.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 35,23 Millionen Beschäftigten um 12.000 höher. 7,63 Millionen Personen hatten im September 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 16.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,08 Millionen ausschließlich und 3,55 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.
Arbeitskräftenachfrage:
Im November waren 624.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 44.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im November 2025 um 2 auf 100 Punkte. Der Anstieg hängt mit einem Großauftrag eines einzelnen Arbeitgebers zusammen. Alles in allem stabilisiert sich die Kräftenachfrage auf niedrigem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 5 Punkte geringer aus.
Den Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt können Sie hier herunterladen.
Vertiefte Informationen bieten die Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage, der monatliche Zuwanderungsmonitor des IAB. Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.
Steuerliche Arbeitsanreize: Bundestag beschließt Aktivrentengesetz
Der Deutsche Bundestag hat das Aktivrentengesetz in 2./3. Lesung verabschiedet.
Die Aktivrente verfolgt das Ziel, das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen zu erhöhen. Erwerbstätige sollen dazu bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei erhalten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
Bewertung der BDA:
Das Aktivrentengesetz bedarf Klarstellungen in folgenden Punkten, damit es praxistauglich und für die Arbeitgeber umsetzbar ist:
- Der Starttermin der Aktivrente, der bislang für den 01. Januar 2026 vorgesehen ist, sollte verschoben werden, weil bis dahin noch keine Lohnabrechnungssoftware zur Verfügung stehen wird, um die Aktivrente umzusetzen.
- Bei Beschäftigungsverhältnissen, die im Laufe eines Monats beginnen oder enden, sollte keine zeitanteilige Kürzung der Aktivrente erfolgen.
- Die Aufzeichnung im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung sollte nicht gemeinsam mit Leistungen erfolgen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für beschäftigte Rentner sollte nach Vollendung der Regelaltersgrenze abgeschafft werden.
Der Bundesrat wird sich am 19. Dezember 2025 mit der Aktivrente befassen.
BDA-Webinar "Informationsportale zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio-nen" am 22. Januar 2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr
Die BDA lädt zu ihrem nächsten Kurz-Webinar zum Thema „Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ ein. Die BDA möchte Ihnen in dem Webinar drei zentrale Datenbanken vorstellen, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Anerkennungsprozess bieten. Sie möchte aufzeigen, wie Unternehmen den Anerkennungsprozess aktiv mitgestalten und vorhandene Portale/Datenbanken zur betriebseigenen Fachkräftesicherung nutzen können.
Ablauf:
Vorstellung und praktische Erkundung der Datenbanken
- Anerkennungsfinder des BIBB, Referentin Katrin Friske: Anerkennungsfinder für Arbeitgeber mit Hilfe des „Profi-Filter“
- anabin-Datenbank: Datenbank über Hochschulabschlüsse sowie Abschlüsse im reglementierten Gesundheitsbereich, Referentin: Jeannette Bohnert-Klug, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB, Sekretariat der Kultusministerkonferenz KMK
- BQ-Portal: Datenbank über Berufsabschlüsse im Bereich der dualen Ausbildungsberufe und Fortbildungsberufe. Referent: Daniel Wörndl, Institut der Deutschen Wirtschaft IW
Nach den drei Inputs sind Sie eingeladen, Ihre Fragen, Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Das Webinar findet am 22. Januar 2026 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr online statt. Den Link zum Teams-Raum finden Sie hier.
Arbeitswelt – neue Technologien
BDA-Handreichung „VR- und AR-Technologien in der Arbeitswelt – Von der Vision zur Realität“
Uns liegt die Broschüre „VR- und AR-Technologien in der Arbeitswelt – Von der Vision zur Realität“ der BDA vor.
Mit Virtual Reality-Brillen (VR) können Beschäftigte in eine digitale, dreidimensionale (Arbeits-)Welt eintauchen und in einer sicheren Umgebung üben und lernen. Das ist besonders in Bereichen wie Maschinenbedienung, Sicherheitstraining und der Wartung von Geräten nützlich. Augmented Reality (AR) wiederum blendet digitale Informationen in die reale Umgebung ein, etwa durch AR-Brillen oder Smartphones und Tablets. So können Beschäftigte auch während der Arbeit hilfreiche Anweisungen oder zusätzliche Informationen erhalten, ohne lange nachschlagen oder jemanden um Hilfe bitten zu müssen.
Die BDA-Broschüre „VR- und AR-Technologien in der Arbeitswelt – Von der Vision zur Realität“ zeigt praxisnah, wie diese Technologien bereits heute in Unternehmen eingesetzt werden und welche Potenziale sie für die Zukunft bieten. Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die Unterschiede zwischen VR und AR, konkrete Anwendungsbeispiele aus Recruiting, Onboarding, Schulung, Produktentwicklung und Vertrieb sowie die wichtigsten Vorteile und Herausforderungen beim Einsatz dieser Technologien.
Die Publikation soll als erste Orientierung im „Dschungel“ der neuen digitalen Möglichkeiten dienen und Mut machen, neue Technologien wie VR und AR auszuprobieren.
Arbeitszeit
BDA TarifService ZUR ZEIT – Ausgabe Herbst 2025
Das Thema Arbeitszeit steht weiterhin im Fokus der politischen Debatten. Der im Koalitionsvertrag verankerte Sozialpartnerdialog zur Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit unter Leitung des BMAS ist nun nach vier gemeinsamen Sitzungen abgeschlossen. Die Bewertungen und Einschätzungen auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Forderungen nach einer flexiblen und modernen Arbeitszeitgestaltung stehen der Blockadehaltung gegen notwendige Reformen der Gewerkschaften gegenüber.
Dabei bestätigt eine repräsentative Forsa-Befragung, dass sich eine deutliche Mehrheit von 66 Prozent der abhängig Beschäftigten dafür ausspricht, die bisher geltende tägliche Arbeitszeitbegrenzung zu lockern und stattdessen eine Höchstarbeitszeit pro Woche einzuführen. Auch unter Gewerkschaftsmitgliedern sprechen sich knapp 60 Prozent für mehr Flexibilität aus.
Zudem gibt es weitere interessante Befunde zur Entwicklung der Teilzeitquote vom IAB, zur Arbeitszeitqualität von Eurofound und zu den Voraussetzungen zur Entscheidung für eine Arbeitszeitverlängerung aus der IW-Beschäftigtenbefragung.
Den TarifService ZUR ZEIT können Sie hier herunterladen.
Broschüre „Teilzeit – Alles was Recht ist“
Die Broschüre „Teilzeit – Alles was Recht ist“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt umfassende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeitarbeit in Deutschland zusammen.
Sie erläutert die große Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und das gesetzliche Recht der Arbeitnehmer auf eine Verringerung ihrer Arbeitszeit. Neben dem grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit behandelt die Publikation auch Sonderformen wie Arbeit auf Abruf oder Arbeitsplatzteilung sowie besondere Regelungen wie die Brückenteilzeit und die Altersteilzeit. Darüber hinaus werden arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigungsschutz, Gleichbehandlungsgrundsätze sowie die Beteiligung des Betriebsrats erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Broschüre liegt auf den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen von Teilzeitarbeit. Insgesamt dient die Publikation als praxisnahe Orientierungshilfe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, um die vielfältigen Chancen und gesetzlichen Anforderungen der Teilzeitbeschäftigung zu verstehen und umzusetzen.
Aus- und Weiterbildung
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen – ab dem 01.01.2026
Das Land Niedersachsen führt zur Förderung der nachhaltigen Mobilität von Auszubildenden (Azubis) in betrieblicher und schulischer Ausbildung und Freiwilligendienstleistenden mit Wohn- oder Ausbildungs-/Dienstort in Niedersachsen ermäßigte Tickets auf Basis des Deutschlandtickets ein.
Zum 01.01.2026 soll das Azubiticket als vergünstigtes Deutschlandticket starten und gilt damit bundesweit für den Nah- und Regionalverkehr. Das Land Niedersachsen gewährt einen Landeszuschuss von 20 % auf den aktuellen Deutschlandticket-Preis: Der monatliche Preis sinkt so von regulär 63 € auf 50,40 €, da das Land 12,60 € übernimmt. Der Landeszuschuss ist unmittelbar im Ticketpreis berücksichtigt. Berechtigte müssen also keine Förderanträge o. ä. stellen.
Mögliche Beteiligung von Arbeitgebern: Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 % des Ticket-Preises, gibt es neben dem landesseitigen Anteil von 20 % noch einmal 5 % Jobticket-Rabatt.
Bei dieser Variante würde der monatliche Ticketpreis 31,50 €, also 50 % vom regulären Preis, betragen. Bei noch höherem Arbeitgeberzuschuss sinkt der Ticketpreis entsprechend. Der Arbeitgeberzuschuss ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Niedersachsentarif GmbH (NITAG) übernimmt als zentrale Vertriebsstelle die Ticketabwicklung und unterstützt bei der Koordination der Fördergelder des Landes, während die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) die Bewilligung und Auszahlung der Mittel steuert. Dadurch fließen die Fördergelder ausschließlich den Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden zu. Die formalrechtliche Umsetzung erfolgt über den Finanzierungsvertrag, der am 26.11.2025 vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, LNVG und NITAG unterzeichnet wurde.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.niedersachsentarif.de/fahrkarten/deutschlandticket-azubi-niedersachsen
Datenschutz/Digitalisierung
Praxishilfe „Datenschutz im Bewerbungsverfahren“
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und des digitalen Wandels steht die effiziente, aber rechtssichere Auswahl von Kandidaten besonders im Fokus. Unternehmen können sich heute nicht mehr aus riesigen Bewerberpools bedienen, sondern müssen bewusster, flexibler und unter Berücksichtigung neuer Faktoren wie Soft Skills und Unternehmenskultur entscheiden, wen sie einstellen. Dabei ist die datenschutzkonforme Verarbeitung von Bewerberdaten – von der Erhebung über die Speicherung bis zur Löschung – elementar für die Vermeidung von Bußgeldern, Schadenersatzansprüchen und Vertrauensverlust.
Die Broschüre der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. bietet eine Orientierung zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen im Recruiting und fokussiert dabei die Herausforderungen des modernen Bewerbungsprozesses. Sie behandelt die zentralen Rechtsgrundlagen im Bewerbungsverfahren und die streng geregelten Voraussetzungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DS-GVO. Sie zeigt praxisnah auf, welche Informationen Unternehmen von Bewerbern tatsächlich abfragen und verarbeiten dürfen, gibt einen Überblick zu erlaubten Hintergrundchecks und informiert umfassend über Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO. Besonderes Augenmerk liegt auf der Datenminimierung und der Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Integrität und Vertraulichkeit. Mit Blick auf KI-gestützte Recruiting-Prozesse greift die Broschüre aktuelle Regelungen der DS-GVO und der neuen KI-VO auf: Sie erläutert, wie KI-Anwendungen datenschutzkonform genutzt werden können, welche menschliche Kontrolle bei automatisierten Entscheidungen vorgeschrieben ist und welche zusätzlichen Pflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KISystemen im Personalmanagement gelten.
Die Unterlage wendet sich an Datenschutzbeauftragte, Personalverantwortliche und alle am Recruitingprozess Beteiligten und bietet kompakte Antworten auf Fragen wie: Welche Daten dürfen verarbeitet und wie lange gespeichert werden? Welche Informationspflichten bestehen? Wie werden KI-Systeme kontrolliert?
Förderprogramme, Wettbewerbe, Projekte
Beteiligung am Girls' Day bzw. Boys' Day 2026
Am Donnerstag, 23. April 2026, finden erneut bundesweit Girls' Day- und Boys' Day-Zukunftstage statt. Die offiziellen Aufrufe des koordinierenden Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. können Sie hier herunterladen.
Auch im Jahr 2026 sind die Unternehmen herzlich einladen, sich mit eigenen Angeboten – digital oder vor Ort – zahlreich zu beteiligen. Bitte machen Sie Ihr Engagement dabei sichtbar, in dem Sie es im offiziellen Girls' Day Radar (www.girls-day.de/Radar) bzw. Boys' Day Radar (www.boys-day.de/Radar) eintragen.
Unter www.girls-day.de und www.boys-day.de finden interessierte Unternehmen zahl-
reiche Infos, Leitfäden und Unterstützungsmaterial.
IT/Internet/Elektronischer Rechtsverkehr
Bericht zur IT-Sicherheit 2025
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht jährlich einen umfassenden Überblick über die Bedrohungen im Cyberraum. Der Bericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025“ stellt für den Zeitraum eine Übersicht der Zahlen, Daten und Fakten zur Verfügung.
Künstliche Intelligenz
EU-KI-Verordnung: Leitfaden für KMU mit Handlungsempfehlungen
Die seit dem 01. August 2024 geltende europäische KI-Verordnung stellt besonders KMU vor neue Anforderungen. Ein neues Handbuch der Mittelstand-Digital Zentren bietet praxisorientierte Unterstützung und erklärt den komplexen Rechtsrahmen verständlich. Es vermittelt Grundlagen der KI-Verordnung und zeigt anhand konkreter Beispiele aus Unternehmen, wie sich Vorgaben in den Arbeitsalltag integrieren lassen.
Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem höher eingestufte Risiken strengere Anforderungen nach sich ziehen und weitere Regelungen bis 2027 in Kraft treten. Zwölf Mittelstand-Digital Zentren haben ihr Fachwissen gebündelt, um die gesetzlichen Vorgaben in praktische Anwendungsfälle zu übersetzen. Fiktive Unternehmensszenarien helfen KMU, Risiken einzuschätzen und eigene Maßnahmen abzuleiten. Das Handbuch ist online verfügbar und richtet sich an Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen KI-Regelungen vorbereiten möchten.
BDA-Handreichung „Generative KI auf dem Shopfloor – Die Arbeitswelt im Wandel“
Uns liegt die Broschüre „Generative KI auf dem Shopfloor – Die Arbeitswelt im Wandel“ der BDA vor.
Während Generative Künstliche Intelligenz (GenAI) bislang weitgehend im White-Collar-Bereich zum Einsatz kam, öffnen sich immer mehr Anwendungen für Blue-Collar-Worker. Auf dem Shopfloor kann GenAI helfen, Produktionsprozesse effizienter und Produkte qualitativ hochwertiger zu machen. GenAI kann Fehler in Produktionsanlagen frühzeitig erkennen und dabei helfen, diese zu beheben. Gleichzeitig macht es die Arbeit auf dem Shopfloor für die Beschäftigten attraktiver.
Inhalt der Broschüre
- Einführung in das Thema generative KI und deren Potenziale für die industrielle Fertigung
- Praxisbeispiele aus Unternehmen, die GenAI bereits erfolgreich nutzen, etwa zur Fehlererkennung, Prozessoptimierung, Dokumentation oder Qualifizierung der Beschäftigten
- Hinweise zum erfolgreichen Einbinden der Beschäftigten
- Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen
- Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Einführung von GenAI-Tools – von der strategischen Planung über die Integration in bestehende Arbeitsabläufe bis zur kontinuierlichen Evaluation
Diese Einstiegspublikation soll Unternehmen dabei helfen, einen ersten Einblick zu bekommen, wie GenAI auf dem Shopfloor eingesetzt werden kann.
Mindestlohn
Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) ist am 07. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29. November 2023 außer Kraft.
Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:
- ab 01. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- ab 01. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Nachhaltigkeit
Readiness Check: „Was müssen Unternehmen bei der Prüfung nach CSRD beachten?“
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben mit der gemeinsamen Veröffentlichung der o.g. Praxishilfe ein Werkzeug für Unternehmen bereitgestellt, die sich auf die externe Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte vorbereiten müssen.
Hintergrund ist die umfassende Erweiterung der Berichtspflichten durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464), die in den kommenden Jahren schrittweise in nationales Recht umgesetzt wird und viele Unternehmen in Europa – abhängig von Größe und Rechtsform – erstmals zur regelmäßigen und extern geprüften Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
Die Unterlage gibt Unternehmen eine praxisorientierte Anleitung, um ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfungssicher aufzubauen und die internen Prozesse rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Sie beschreibt den gesamten Prüfungsablauf, differenziert zwischen einer Prüfung mit begrenzter und mit hinreichender Sicherheit und erläutert zentrale Aspekte, die für eine effiziente Vorbereitung auf die Prüfung entscheidend sind. Darüber hinaus bietet sie einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen in Deutschland und Europa, der sich derzeit im Wandel befindet: Seit September 2025 liegt in Deutschland ein Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD vor, während auf EU-Ebene das sogenannte Omnibus-Paket und die Überarbeitung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verhandelt werden.
Ergänzt wird der Readiness Check durch praxisnahe Empfehlungen, die aus einer gemeinsamen Webinarreihe von DNK und IDW hervorgegangen sind. Ziel ist es, Unternehmen dazu zu befähigen, frühzeitig stabile Prozesse, geeignete IT-Systeme und klare Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu etablieren. Insbesondere für Unternehmen, die erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, bietet die Praxishilfe wertvolle Unterstützung.
Pensions-Sicherungs-Verein
Beitragssatz 2025 an den PSVaG beträgt 1,2 Promille
Der Beitragssatz für 2025 an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) beträgt 1,2 Promille nach 0,4 Promille im Vorjahr. Seit dem Ende der Corona-Jahre ist die Zahl der Insolvenzen ebenso wie das Schadenvolumen gestiegen. Aufgrund eines günstigen Kapitalmarktumfeldes und der Auflösung von Rückstellungen konnte die Beitragserhöhung jedoch auf einen Wert unterhalb des zehnjährigen Durchschnitts begrenzt werden.
Ein Vorschuss für 2026 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2026 getroffen.
Rentenversicherung/Altersversorgung
Bundestag beschließt 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen und ist damit der anliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gefolgt.
Neben einigen redaktionellen Änderungen ergeben sich gegenüber dem Regierungsentwurf folgende wesentliche Änderungen:
- Art. 1 Nr. 2: Die Abfindung von Kleinstanwartschaften wird nun in Höhe von 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße – ohne zusätzliche Voraussetzungen – möglich sein.
- Art. 1 Nr. 12: Das Bundesarbeitsministerium wird 2027 untersuchen, ob die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der vorgesehenen Öffnung des Sozialpartnermodells erkennbar gestiegen ist. Sollte sich die Zahl der Beschäftigten, die an einem Sozialpartnermodell teilnehmen, bis dahin gegenüber 2025 nicht verdoppelt haben, muss die Bundesregierung dem Gesetzgeber bis 31. März 2028 geeignete Maßnahmen vorschlagen, um allen Unternehmen und Beschäftigten den Zugang zu einem Sozialpartnermodell zu ermöglichen.
Bewertung der BDA:
Die Änderung der Abfindungsregelung von Kleinstanwartschaften ist positiv, da die Erhöhung des Abfindungsbetrages (ohne Zustimmung der Beschäftigten) die Verwaltung von Kleinstanwartschaften deutlich verringern kann. Auch die Änderung der Evaluierungsregelung ist richtig, da nun klar ist, dass dann Maßnahmen zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell getroffen werden müssen, wenn die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen des Sozialpartnermodells nicht deutlich gesteigert werden kann. Im Übrigen hält die BDA an ihren Kritikpunkten fest, die sie bereits in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf geäußert hat. Insbesondere wird durch die Neuregelung zur Öffnung des Sozialpartnermodells nicht sichergestellt, dass es zu einer Verbesserung des Zugangs zum Sozialpartnermodell kommt, schon weil es im Zuständigkeitsbereich der meisten Gewerkschaften an einem Sozialpartnermodell fehlt. Die Beibehaltung des Status quo, in dem nur für eine einstellige Prozentzahl aller Beschäftigten in Deutschland die Option einer reinen Beitragszusage besteht, ist jedoch völlig unbefriedigend.
Am 19. Dezember 2025 berät der Bundesrat abschließend über das Gesetz.
Sozialversicherung
Rechengrößen der Sozialversicherung
Am 26. November 2025 wurde die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 verabschiedet und kann somit am 01.01.2026 in Kraft treten.
Der Industrie-Pensions-Verein e.V. hat die Werte für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.“
Steuerrecht
Hinweis zur verpflichtenden Übermittlung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP-Daten) bei System- und Dienstleisterwechsel
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) informiert über die Pflicht zur Übermittlung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfungs-Daten (euBP-Daten) für die nächste Prüfung bei System- und Dienstleisterwechsel. Sowohl die Arbeitgeber als auch der Prüfdienst könnten hierbei durch eine rechtzeitige Datenübermittlung entlastet werden.
Bereits seit dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre prüfrelevanten Lohndaten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die DRV Bund zu übermitteln. Ab dem 01.01.2025 gilt dies auch für Daten der Finanzbuchhaltung.
Bis Ende 2026 ist auf Antrag noch ein Verzicht auf die elektronische Datenübertragung möglich, danach ist sie für alle verpflichtend.
Ein besonders praxisrelevanter Aspekt betrifft den Wechsel der Lohnabrechnungssoftware oder des Dienstleisters, der für den Arbeitgeber die Abrechnungen durchführt. In diesem Zusammenhang wird auf die Verpflichtung ab 01.01.2025 verwiesen, dass alle Arbeitgeber in diesen Fällen verpflichtet sind, die für die nächste Betriebsprüfung relevanten Daten aus dem bisherigen System heraus noch vor dem Wechsel an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Dazu verweisen wird auf den Hinweis der DRV Bund über das E-Paper „summa summarum – Ausgabe 2“, dass Sie hier herunterladen können.
Weitere detaillierte Informationen zum euBP-Verfahren und den Grundsätzen zur Übermittlung der Daten können auf der Website der DRV abgerufen werden.
Finale Programmabläufe Lohnsteuerabzug 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem BMF-Schreiben die finalen Programmablaufpläne (PAP) für die manuelle sowie maschinelle Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde der finale PAP für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Entwürfen haben sich nur geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen:
- die Änderung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale durch das Jahressteuergesetz 2020, das Jahressteuergesetz 2022 und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz,
- die Anpassung des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.348 € jährlich), der Zahlenwerte in § 39 b Absatz 2 Satz 7 EStG, des Kinderfreibetrags und der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag,
- die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 und einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 %.
Das BMF-Schreiben und die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer können Sie hier herunterladen.
Tarifinformationen
Übersicht zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen
Die BDA hat turnusgemäß ihre Übersicht der ihr vorliegenden tariflichen Ausbildungsvergütungen sowie die Grafik zu den Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Tarifbereichen aktualisiert.
Warenverkehr
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA stellt Prüfung zur Berichterstattung ein
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen weiteren wichtigen Hinweis an die Rechtsanwender zur Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG veröffentlicht.
Danach stellt das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 LkSG ab sofort vollständig ein. Die Einrichtung eines Berichts nach LkSG über einen vom BAFA bereitgestellten Zugang ist ab sofort nicht mehr möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund des am 03.09.2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Die Bundesregierung greift mit der dazu ergangenen Weisung an das BAFA der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft tritt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen werden. Anfang Oktober hatte das BAFA bereits einen einlastenden Umsetzungshinweis zur Umsetzung des LkSG veröffentlicht.
Weitere Informationen des BAFA sind hier abrufbar.
Wirtschaftsbericht, Praxisbroschüren und Gutachten
IAB veröffentlicht Studie zu Belastung der Betriebe
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat am 20. Oktober 2025 die Ergebnisse einer Betriebsbefragung zur Entwicklung der Belastung der deutschen Betriebe durch Bürokratie in den letzten drei Jahren veröffentlicht.
In den vergangenen drei Jahren wird ein deutlicher Anstieg der Belastung durch Bürokratie verzeichnet. Im Durchschnitt wurde die Belastung auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch) mit einem Wert von 6,8 angegeben und ist damit in den letzten drei Jahren um mehr als einen Skalenpunkt angestiegen. Die wahrgenommene Belastung dabei steigt mit zunehmender Betriebsgröße an. Zugleich die ein überproportionaler Anstieg der von Kleinstbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte) angegebenen hohen Belastungswerte (8 und mehr) – von 15 % auf 41 % – zu verzeichnen.
Zur Umsetzung der bürokratischen Anforderungen stellten durchschnittlich 11 % der Betriebe zusätzliches Personal ein. Die Befragung ergab insgesamt 325.000 Neueinstellungen zur Bürokratiebewältigung. Bei den mittelgroßen (50 bis 249 Beschäftigte) und großen Betrieben (mehr als 250 Beschäftigte) liegt der Wert sogar bei 30 %, bei Kleinstbetrieben hingegen nur bei 7 %. Da prozentual die Kleinstbetriebe jedoch drei Viertel aller Betriebe ausmachen, entfällt fast ein Drittel aller zusätzlichen Einstellungen auf diese.
Einen Anstieg der Bürokratiekosten in den letzten drei Jahren gaben 80 % aller und 88 % der mittelgroßen Betriebe an. Einen Produktivitätsverlust als negative Folge der gestiegenen Bürokratiekosten gaben 55 % aller Betriebe an. Für 19 % der Betriebe stellte sich dieser zugleich als Wettbewerbsnachteil dar. Von den international stark vernetzten Betrieben gaben sogar 61 % eine Produktivitätsverlust an. Hieraus wird eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschlussfolgert.
Hinzu kommen Investitions- (19 % der Betriebe) und Innovationshemmnisse (16 %) aufgrund der gestiegenen Aufwendungen. Als mögliche langfristige Folgen werden Schwächungen der Betriebsdynamik, ein geringeres Produktionspotential und ein niedrigeres Wachstum aufgezeigt.
Eine besondere Belastung wird der DS-GVO bescheinigt (68 % aller Betriebe, 89 % der großen und 85 % der mittelgroßen Betriebe). Die drittgrößte Belastung geht vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus. Diese wird von 14 % aller, 64 % der großen und 48 % der mittelgroßen Betriebe genannt. Generell ist die angegebene Belastung umso größer, je größer der Betrieb ist. Daneben sind branchenabhängige Unterschiede bei der Belastung durch Gesetze und Verordnungen zu erkennen.
Bewertung der BDA:
Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Bürokratie dient als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, führt zu höheren Kosten und geringerer Produktivität. Die zunehmende bürokratische Belastung ist kein Garant für Rechtssicherheit, sondern eine Last für die im Wettbewerb stehenden Unternehmen.
Zu Recht wird die DS-GVO als Beispiel genannt. So lädt – v. a. auch im Arbeitsrecht – der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO zum Missbrauch ein. Vor dem Hintergrund eines bereits sehr hohen Datenschutzstandards durch die DS-GVO wäre ein zusätzliches Goldplating mit einem nationalen Beschäftigtendatengesetz daher der gänzlich falsche Weg. Der Beschäftigtendatenschutz sollte abschließend in der DS-GVO geregelt werden. Die DS-GVO muss im Übrigen generell auf den Prüfstand der EU.
Die Studie können Sie hier herunterladen.
Innovationsindikator 2025: Deutschland verliert weiter an Dynamik
Der Innovationsindikator 2025 von BDI, Roland Berger, Fraunhofer ISI und ZEW zeigt erneut: Deutschlands Innovationskraft stagniert und verschlechtert sich in zentralen Zukunftsfeldern. Die seit 2005 durchgeführte Studie vergleicht die Innovationsfähigkeit führender Volkswirtschaften.
- Gesamtbild: Stagnation bei zentralen Leistungskennzahlen
Deutschland verbleibt auf Rang 12, während Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich deutlich aufholen. Haupttreiber dieser Entwicklung sind die rückläufigen Innovationsleistungen der Unternehmen, die geringere Dynamik bei den FuE-Investitionen am Standort und die strukturellen Schwächen in den Hochtechnologiebranchen. Stärken in Schlüsseltechnologien – Schwächen in Zukunftsfeldern
Deutschland zählt in vier von sieben Technologiefeldern weiterhin zur internationalen Spitzengruppe. Hervorzuheben sind:- Kreislaufwirtschaft: Rang 1
- Neue Materialien: Rang 2
- Neue Produktionstechnologien: Rang 5
Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse deutliche Defizite in global entscheidenden Zukunftsfeldern.
- Digitale Hardware: Rang 7
- Digitale Vernetzung: Rang 10
- Biotechnologie: Rang 15
In diesen Bereichen verlieren deutsche Unternehmen sichtbar an Wettbewerbsfähigkeit.
- Die Digitalisierung bleibt ein zentrales Entwicklungshemmnis.
Die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen hinkt dem internationalen Spitzenniveau weiterhin deutlich hinterher. Der niedrige Anteil computerimplementierter Erfindungen zeigt: Ohne konsequente Digitalisierung droht ein Verlust traditioneller industrieller Stärken.
- Effizienzproblem: Wir sind Weltspitze in der Forschung, aber nur Mittelmaß in der Verwertung.
Besonders kritisch ist der Abstand zwischen Wissensgenerierung (100 Prozent) und Kommerzialisierungseffizienz (61 Prozent). Deutschland gelingt es zu wenig, Forschungsergebnisse schnell in marktfähige Innovationen zu übersetzen. Länder wie die USA zeigen, wie erfolgreiches Skalieren funktioniert.
Die Studie macht deutlich: Mehr FuE ist notwendig, aber nicht hinreichend. Entscheidend sind ein schnellerer Technologietransfer, mehr Wagniskapital und weniger bürokratische Hürden.
- Offenheit und internationale Vernetzung
Im Offenheitsindex erreicht Deutschland Rang 13. Während Wirtschaft und Wissenschaft international gut vernetzt sind, bleibt die gesellschaftliche Offenheit gering. Gleichzeitig mahnt der Bericht: Technologische Souveränität bedeutet nicht Autarkie, sondern verlässliche Partnerschaften, Schutz vor Know-how-Abfluss und Zugang zu Spitzentechnologien.
Nachhaltigkeit: Deutlicher Rückschritt
Im Nachhaltigkeitsindex fällt Deutschland von Rang 3 auf Rang 7 zurück. Schwächen zeigen sich bei:- grünen Technologien,
- energiebezogenen FuE-Ausgaben und
- Export nachhaltiger Güter.
China hingegen steigt mit massiven Investitionen und mehr Umweltinnovationen von Rang 20 auf Rang 5 – ein Hinweis auf den zunehmenden globalen Wettbewerbsdruck.
- Ausblick
Die Studie bestätigt: Ohne strukturelle Reformen droht Deutschland, den globalen Innovationswettlauf zu verlieren. Für Unternehmen werden bessere Rahmenbedingungen, ein schnellerer Transfer und eine konsequente Digitalisierung zu zentralen Standortfaktoren.
Die Studie können Sie hier herunterladen.
MINT-Herbstreport 2025
Der MINT-Herbstreport 2025 des Instituts der deutschen Wirtschaft offenbart trotz konjunktureller Abkühlung eine Lücke von 148.500 MINT-Fachkräften. Deutschlands Zukunftsprojekte in Digitalisierung, Klimaschutz, Infrastruktur und Verteidigung geraten durch den Fachkräftemangel unter Druck. Gleichzeitig zeigt eine Sonderauswertung zum MINT-Report, dass Zuwanderung über die Hochschulen ein wichtiger Hebel zur Fachkräftesicherung und Innovationsfähigkeit ist.
Mit Zuwanderung allein können wir die Bedarfe nicht decken, wir brauchen wirksame Maßnahmen im Bildungssystem, um den Anteil des nationalen MINT-Nachwuchses zu erhöhen. MINT-Bildung muss frühzeitig beginnen, nachhaltig und praxisorientiert erfolgen und alle Potenziale ausschöpfen. Insbesondere junge Mädchen und ihre Eltern müssen z. B. mit Hilfe von Role Models bestärkt werden. Der Report analysiert die aktuelle Nachwuchssituation im MINT-Bereich. Dabei bezieht er sich nicht nur auf die Bedarfe in klassischen MINT-Berufen, sondern berücksichtigt auch den MINT-Bedarf in anderen Bereichen wie dem Dienstleistungsbereich.
Hier die wesentlichen Ergebnisse kurz zusammengefasst:
MINT-Arbeitsmarkt:
- Bundesweit gibt es ca. 114.000 offene Stellen in MINT-Berufen.
- Die Arbeitskräftelücke (unter Berücksichtigung des qualifikatorischen Mismatches) beträgt 148.500 Personen (Facharbeiter: 93.500, Experten: 40.800, Spezialisten 14.200).
- Im Vergleich zum Vorjahreswert (205.800) ist die MINT-Lücke um 27,8 % gesunken.
- Die größten Engpässe bestehen in Energie-/Elektroberufen (53.100), Berufen der Maschinen- und Fahrzeugtechnik (30.000), der Metallverarbeitung (28.900) und in den Bauberufen (25.300).
- Der Frauenanteil in allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in MINT-Berufen beträgt insgesamt 16,5 %, bei MINT-Fachkräften 12,5 %, bei MINT-Akademikern 24,4 %.
- 23 % der MINT-Beschäftigten sind älter als 55 Jahre.
- Das MINT-Beschäftigungswachstum von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist überproportional hoch: Wäre die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im selben Maße wie die Beschäftigung von Deutschen gestiegen, wäre die Fachkräftelücke heute um 480.600 Personen höher (ca. 0,6 Millionen MINT-Kräfte). Die Zahl der Inderinnen und Inder in akademischen Berufen ist z. B. seit 2012 von 3.750 auf 33.000 gestiegen (+780 %).
- Neben Indien erfolgt die Zuwanderung vor allem aus der Türkei (15.200), der Russischen Föderation (11.200) und China (10.500).
- Am aktuellen Rand besteht auch bei Zuwanderung in MINT-Facharbeiterberufe positive Dynamik, ein besonders starker Zuwachs ist in den letzten Quartalen zu beobachten.
- 62 % aller erwerbstätigen MINT-Akademikerinnen und MINT-Akademiker arbeiten nicht in klassischen MINT-Branchen, sondern in der Dienstleistungsbranche (enge Verflechtung von Industrie- und Dienstleistung).
- Der demografische Ersatzbedarf an beruflich qualifizierten MINT-Kräften steigt von jährlich 178.600 in den kommenden fünf Jahren auf 235.500, bei MINT-Akademikerinnen/-Akademikern von rund 64.200 auf 68.500 in fünf Jahren und 68.800 in zehn Jahren.
Sonderauswertung zu internationalen MINT-Studierenden:
- Im WS 2022/2023 waren 186.000 internationale Studierende, die einen Abschluss anstreben, in MINT-Fächern eingeschrieben.
- 65 % der internationalen Studierenden wollen zu Beginn des Studiums längerfristig hier leben, aktuell leben 10 Jahre nach ihrem Abschluss noch ca. 45 % in Deutschland.
- 2022 lebten ca. 153.000 MINT-Akademikerinnen und -Akademiker in Deutschland, die als internationale Studierende zugewandert sind, davon waren 128.000 erwerbstätig, ihr Wertschöpfungsbeitrag betrug ca. 14,6 Milliarden Euro.
- Die jährliche Wachstumsrate des BIP steigt um 0,1 Prozentpunkte, wenn jedes Jahr rund 80.000 internationale Studierende mit Abschlussabsicht ihr Studium beginnen (aktueller Wert).
- 78 % der Zuwanderung über die Hochschulen in MINT-Fächern erfolgt aus Drittstaaten, 22 % aus EU-Mitgliedsstaaten.
- Ca. 14 % der Start-Up-Gründerinnen und Gründer sind im Ausland geboren, jeder zweite hat in Deutschland studiert.
- 55 % aller Unternehmen erwarten fortgeschrittene bis exzellente Deutschkenntnisse, ca. 50 % der internationalen Studierenden fühlt sich bei der Förderung ihrer Deutschkenntnisse durch die Hochschulen unterstützt.
- Ca. 75 % der internationalen Studierenden fühlen sich an ihrer Hochschule willkommen, jedoch nur ca. 50 % außerhalb der Hochschule.
- 28 % der Studierenden mit Abschlussabsicht fühlen sich eher schlecht bis sehr schlecht auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet.
- 83 % der deutschen Hochschulen sehen Probleme bei der Visavergabe als zentrales Hindernis für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem Ausland.
- Zwei Drittel der internationalen Studierenden erleben die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden als zu langsam und zu wenig serviceorientiert.
- 2022 waren ca. 46.400 Personen mit ausländischem Schulabschluss in Ausbildung.
- 167.900 Personen, die mit einem ausländischen Schulabschluss nach Deutschland zugewandert sind, haben in Deutschland eine MINT-Ausbildung absolviert.
Handlungsempfehlungen:
- MINT-Kompetenzen von Anfang an stärken (frühkindliche Bildung, Ganztagsangebote sowie Sprach- und Leseförderung gezielt ausbauen, Mittelverteilung an Schulen nach Sozialindex, klare Entwicklungsziele und gezielte Förderung bei MINT-Bildung),
- digitale MINT-Bildung ausbauen (praxisnahe Unterstützung, moderne Ausstattung, stabile Kooperationen mit außerschulischen MINT-Angeboten),
- Unterrichtsqualität sichern (Lehrkräfteausbildung), multiprofessionelle Teams an Schulen ausbauen,
- mehr Frauen für MINT gewinnen (klischeefreie Berufs- und Studienorientierung, weibliche Vorbilder, Mentoringprogramme) und langfristig halten,
- Ältere aktiv einbinden (kontinuierliche Weiterbildung, wissenschaftliche Weiterbildung und berufsbegleitende Studiengänge ausweiten, attraktivere Regelungen für spätere Renteneintritte),
- mehr internationale Studierende gewinnen und halten (Lehrkapazitäten sichern, Standort-Marketing ausweiten, Visa-Verfahren beschleunigen, studienbegleitende Sprachkurse ausbauen, Netzwerke für Studierende verstetigen, Willkommenskultur in der Gesellschaft stärken).
Den gesamten Report und die zugehörige Pressemitteilung finden Sie hier. Der MINT-Report wird vom Institut der Deutschen Wirtschaft halbjährlich im Auftrag von BDA, Gesamtmetall und der Initiative „MINT-Zukunft schaffen“ erstellt. Er enthält alle aktuellen Entwicklungen und Analysen zu Angebot und Nachfrage auf dem MINT-Arbeitsmarkt sowie Kennzahlen zur MINT-Bildung.
Berufsbildungsbericht 2025 veröffentlicht
Der Berufsbildungsbericht 2025 ist Anfang November vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlicht worden. Das Wichtigste in Kürze: Die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung blieb 2024 insgesamt stabil. Während duale (-1,1 Prozent) und schulische Ausbildungen (-1,5 Prozent) leicht sanken, stiegen die Einstiege in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (+2,1 Prozent). Der Übergangsbereich legte um 3,3 Prozent zu, besonders stark der Bereich „Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung“ (+13,9 Prozent) aufgrund der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in NRW und Schleswig-Holstein. Auch der Studiensektor wuchs leicht (+1,9 Prozent). Zum 30. September 2024 wurden 486 700 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Minus von 0,5 Prozent. Betriebliche Verträge blieben nahezu stabil (-0,3 Prozent), außerbetriebliche gingen deutlicher zurück (-7,1 Prozent). Das Ausbildungsangebot sank auf 556 100 Stellen (-1,2 Prozent), davon 542 800 betriebliche (-1,0 Prozent). Die Nachfrage nach dualer Ausbildung stieg leicht auf 517 900 Personen (+0,4 Prozent). Gleichzeitig wuchs die Zahl unversorgter Bewerberinnen und Bewerber deutlich auf 31 200 – der höchste Wert seit 2009. Insgesamt waren 70 400 Personen noch im Vermittlungsprozess. Erstmals seit Jahren ging die Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen zurück, auf 69 400 (-5,5 Prozent). Damit gab es 2024 mehr Suchende als offene Stellen.
Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat am 12. November 2025 sein 62. Jahresgutachten mit dem Titel „Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen“ vorgestellt.
Die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst:
- Konjunktur mit mäßigem Schwung (Seite 20 bis 92) Der SVR prognostiziert für das Gesamtjahr 2025 einen leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 %. Im letzten Frühjahrsgutachten wurde noch mit einer Stagnation von 0,0 % gerechnet. Die Bundesregierung hatte in ihrer Herbstprojektion ebenfalls einen Anstieg von 0,2 % vorhergesagt ein Zuwachs des BIP um 0,9 % erwartet. Die Bundesregierung rechnet mit einem Zuwachs von 1,3 %. Für die Verbraucherpreisinflation (VPI) prognostiziert der SVR Raten von 2,2 % für 2025 und 2,1 % für 2026. Die Veränderung der Arbeitsproduktivität (BIP je Erwerbstätigenstunde) soll 2025 0,2 % und 2026 0,7 % betragen. Das Arbeitsvolumen soll mit 0,0 % 2025 und 0,2 2026 stagnieren (VGR-Tabelle, S. 87).
Arbeitsmarktindikatoren zeigen ein gemischtes Bild für die zukünftige Entwicklung des Arbeitsmarktes (ab S. 72): Die Prognose der Arbeitslosenquote für 2025 ist 6,3 % und für 2026 6,1 %. Die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen sei zurückhaltend, es gäben weiterhin mehr Unternehmen an, Beschäftigung abzubauen als aufzubauen. Die Effektivlöhne dürften im Jahr 2025 um 3,6 % und im Jahr 2026 um 2,7 % ansteigen. Die prognostizierten Anstiege bei den Tariflöhnen liegen bei 2,5 % und 2,8 % (Tabelle 5, S. 74). Von dem moderaten Anstieg der Reallöhne seien keine Impulse für die Wirtschaft zu erwarten.
Der SVR prognostiziert für 2025 ein globales BIP-Wachstum 2,6 % und für 2026 von 2,3 %. Die US-Einfuhrzölle belasten die weltwirtschaftliche Aktivität und den globalen Warenhandel. Die damit verbundene hohe handelspolitische Unsicherheit dürfte sich zudem negativ auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen auswirken.
Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens verbessern (Seite 96 bis 141)
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) soll zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen. Die Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung fallen in der derzeitigen Finanzplanung jedoch gering aus. Die geplanten Ausgaben im SVIK und für Verteidigung haben nur geringe Wachstumseffekte, sodass die Schuldenstandsquote bis zum Jahr 2035 auf über 85 % des BIP steigen dürfte. Das SVIK sollte nicht genutzt werden, um Spielräume für die Finanzierung fragwürdiger Maßnahmen im Kernhaushalt zu schaffen. Um das sicherzustellen, braucht es effektive Regeln zur Transparenz, Zusätzlichkeit und Zielgenauigkeit. Frau Prof. Grimm weist in ihrer Mindermeinung darauf hin, dass die bisher angedachten Strukturreformen weitreichender sein sollen und weder die Schuldenbremse aufgeweicht noch Steuererhöhungen umgesetzt werden sollten (ab S. 129).
Europas Zukunft gemeinsam sichern (Seite 146 bis 190)
Die Europäische Union steht vor erheblichen Herausforderungen. Dazu gehören eine geringe wirtschaftliche Dynamik, schwaches Produktivitätswachstum im Vergleich zu den USA und eine sich verschärfende sicherheitspolitische Lage. Handelsbarrieren und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen lassen die EU hinter ihrem wirtschaftlichen Potenzial zurückbleiben. Eine Reduktion von territorialen Lieferbeschränkungen kann die Integration des europäischen Binnenmarktes verbessern. Die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern und Förderung von militärischer Innovation kann die europäische Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken.
Unternehmenssteuern reformieren – Verzerrungen abbauen (Seite 198 bis 255)
Das jüngst beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm dürfte zu einem moderaten Anstieg von BIP und Investitionen führen. Eine konzeptionelle Steuerreform, die gezielt Verzerrungen von Unternehmensinvestitionen und -finanzierung verringert, verspricht langfristig jedoch einen deutlich stärkeren Anstieg von Einkommen, Beschäftigung und Wohlfahrt. Steuerliche Forschungsförderung ist ein effektives Instrument, die Innovationstätigkeit anzuregen und so zu höherem Produktivitätswachstum beizutragen. Die Forschungszulage sollte vereinfacht werden, damit Unternehmen sie noch stärker in Anspruch nehmen.
Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern (Seite 262 bis 338)
Die Vermögensungleichheit in Deutschland sei im europäischen Vergleich hoch. In den hierzu verfügbaren Daten werden Rentenansprüche nicht berücksichtigt. Die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuere verschiedene Vermögensarten ungleichmäßig. Der SVR schlägt eine Reform vor, die die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen verringern und die Besteuerung so stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten soll. Für eine Stärkung des Vermögensaufbaus schlägt der SVR die Einführung eines staatlich geförderten Versorgedepots vor. Frau Prof. Grimm vertritt die Mindermeinung, dass die Analyse der Vermögensverteilung zentrale Aspekte unzureichend berücksichtigt wurden und Analyse und Handlungsempfehlungen nicht zusammenpassen (ab S.321).
Bewertung der BDA:
Das Jahresgutachten prognostiziert keine nachhaltige Trendwende, lediglich eine leichte wirtschaftliche Erholung. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer ausgeprägten Schwächephase, strukturelle Reformen sind zwingend erforderlich, um das Potenzialwachstums zu heben. Ohne tiefgreifende Strukturreformen beim Abbau von Bürokratie, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Lösung des Fachkräftemangels, bleibt das geringe Wachstum fragil. Die Lohnzusatzkosten müssen nachhaltig reduziert und die Lohnentwicklung an die tatsächliche Produktivitätsentwicklung angepasst werden.
Die Politik muss jetzt für verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und mehr Flexibilität für Unternehmen sorgen, um Investitionen zu fördern und die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands dauerhaft zu stärken.
Es ist leider richtig, dass es erheblichen Nachholbedarf bei der Zusätzlichkeit und Investitionsorientierung des Sondervermögens gibt. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, dies zu beheben. Die Schuldenbremse muss finanzielle Stabilität unserer Staatsfinanzen weiter sicherstellen. Die Unternehmen bleiben die besten Investoren, nicht schuldenfinanzierte Interventionen des Staates.
Das Jahresgutachten betont richtigerweise die bestehenden Schwierigkeiten im EU-Binnenmarkt, bietet aber keine neuen Lösungsansätze und fokussiert auf minimale Teilbereiche der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission. Insbesondere der Vorschlag, eine differenzierte Integration und ein „Europa verschiedener Geschwindigkeiten“ hat die Gefahr, die Binnenmarktfragmentation zu stärken, statt Hindernisse abzubauen. Eine ganzheitliche Betrachtung verschiedener Vertiefungsmaßnahmen würde ein größeres Potenzial bieten, den Binnenmarkt zu vertiefen. Die Arbeitsmarktmobilität im Binnenmarkt muss unbürokratisch verbessert und gestärkt werden.
Mit dem steuerlichen Investitionspaket vom Sommer wurde ein erster Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes getan. Die Senkung der Körperschaftsteuer ist ein wichtiges Signal für den Standort, hätte aber früher einsetzen müssen. Es bleiben weitere Maßnahmen notwendig, um den Standort wettbewerbsfähig zu machen. Hierzu gehören strukturelle Reformen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. Außerdem muss auch die Einkommensteuer gesenkt werden. Die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland ist zu hoch. Lohnzuwächse werden überproportional vom Staat abgeschöpft. Wenn der Faktor Arbeit entlastet wird, setzt das auch einen Anreiz zur Steigerung des Arbeitsvolumens. Außerdem werden Personenunternehmen entlastet, für die die Einkommensteuer Unternehmensteuer ist.
Entgegen anderslautenden Behauptungen ist die Vermögensungleichheit in Deutschland gesunken – es gab auf breiter Basis Vermögenszuwächse, insbesondere bei Haushalten mit geringem Vermögen. Das macht auch der Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts deutlich, zu dem wir kürzlich Stellung genommen haben. Die Datenlage lässt also keinen Handlungsbedarf erkennen. Es wäre ein folgenreicher Fehler, die Substanz unserer mittelständischen Unternehmer zu besteuern, ganz besonders vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation. Eine Erhöhung der Steuerlast könnte die Motivation zerstören, Betriebe an die nächste Generation weiterzugeben oder neue Unternehmen zu gründen.
