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Die Haftung der GmbH-Geschäftsführung

Wenn Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ruhige Nächte haben wollen, dann müssen sie einiges beachten. Darüber berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht Dr. Michael Streit von der Kanzlei Dr. Hillers, Dr. Streit und Dr. Behrends aus Oldenburg in seinem Vortrag „Die Haftung der GmbH-Geschäftsführung“. Eingeladen hatten Arbeitgeberverband Oldenburg und Oldenburgische IHK im Rahmen ihrer gemeinsamen Veranstaltungsreihe „PraxisForum Wirtschaft & Arbeit“. 

Michael Streit zeigte an vielen Beispielen aus der Praxis die Haftungsrisiken der Geschäftsführung auf und erklärte, wie sich diese Risiken minimieren lassen. Häufig ist den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern einer GmbH nicht bewusst, wie weit ihre zivilrechtliche persönliche Haftung gehen kann. Wird diese - i.d.R.  von Gerichten - bejaht, haftet der Geschäftsführer mit seinem gesamten privaten Vermögen. Die zivilrechtliche Haftung wird zum Leidwesen der Geschäftsführer noch flankiert von strafrechtlichen Vorschriften mit teils ungeahnter Tragweite.

Die Rechtsprechung beurteilt ein Fehlverhalten zunehmend strenger. Auch die technologische Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Künstliche Intelligenz führt zu einer Verschärfung und Erweiterung der Verantwortlichkeit der Geschäftsführung. Die häufig abgeschlossene D&O-Versicherung ist keine Vollkaskoversicherung, was in der Praxis zu erheblichen Fehlvorstellungen führt.
 

Spannender Vortrag über die Haftung der GmbH-Geschäftsführung beim "PraxisForum Wirtschaft & Arbeit" (von links nach rechts): Bernd Seifert (IHK), Dr. Michael Streit, Dirk Heitkötter (AGV) und Arnd Helfer (IHK).