In der Beratungs- und Prozesspraxis mehren sich die Entscheidungen zu Art. 15 DSGVO, dem Auskunftsanspruch von einer Datenverarbeitung Betroffener, und etwaiger flankierender Schadensersatzansprüche. Anforderungen und Rechtsfolgen werden dabei von den Gerichten jedoch unterschiedlich behandelt.
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Autor*in

Stellv. Hauptgeschäftsführerin
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Wirtschaftsmediatorin (BMWA)
Verena Albrecht
