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November 2024: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – mitunter teure Folgen unvollständiger Information der Personalabteilung

Rechtsprechung im Bereich Datenschutz

In der Beratungs- und Prozesspraxis mehren sich die Entscheidungen zu Art. 15 DSGVO, dem Auskunftsanspruch von einer Datenverarbeitung Betroffener, und etwaiger flankierender Schadensersatzansprüche. Anforderungen und Rechtsfolgen werden dabei von den Gerichten jedoch unterschiedlich behandelt.

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Autor*in

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (BMWA) Verena Albrecht

Stellv. Hauptgeschäftsführerin

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Wirtschaftsmediatorin (BMWA)

Verena Albrecht

verena.albrecht@agv-oldenburg.de