Das BAG hat in einem Grundsatzurteil vom 20.03.2024 (Az. 5 AZR 234/23) entschieden, dass eine Corona-Infektion bei einem Mitarbeiter auch dann eine entgeltfortzahlungspflichtige Krankheit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes darstellt, wenn die Infektion symptomlos bleibt.
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