In Trennungsgesprächen kommt es immer wieder auch zum Vorbringen etwaig beabsichtigter arbeitgeberseitiger Kündigungen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sich in seinem Urteil vom 20.07.2023 zum Az. 5 Sa 318/22 mit der Thematik betreffend der Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen widerrechtlicher Drohung mit einer fristlosen Kündigung auseinandergesetzt.
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