Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Arbeitgeber-Kündigung eine Folgebescheinigung vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen.
Um diesen Artikel zu lesen müssen sie Mitglied sein.
Sie sind bereits Mitglied? Dann loggen Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und dem Passwort ein.
Noch kein Mitglied?
Autor*in
