Smartphones und mobile Technologien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Möglichkeiten, ortsunabhängig von zu Hause aus oder von unterwegs zu arbeiten, sind vielfältig und oft ein Werbeelement gegenüber begehrten Fachkräften.
Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde der Begriff der Telearbeit gesetzlich definiert: "Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat" (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Im Gegensatz dazu ist mobiles Arbeiten, das weder an das Büro noch den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist, bisher nicht gesetzlich definiert. Verschiedene arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten müssen den unterschiedlichen praktischen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Welche Rolle spielen Telearbeit und mobiles Arbeiten in der Arbeitswelt heute und in der Zukunft? Und wie gestalten wir diese Arbeitsformen? Diese Fragen möchten wir mit Ihnen erörtern und laden Sie in Fortsetzung unserer Best Practice-Reihe herzlich ein zu unserer Veranstaltung
Best Practice: Telearbeit und mobiles Arbeiten
am
Freitag, 20. September 2019, 9.30 bis ca. 13.00 Uhr,
im Patentkrug Oldenburg, Wilhelmshavener Heerstraße 359, 26125 Oldenburg, Telefon: 0441 480600-0
Folgender Veranstaltungsablauf ist geplant:
9.30 Uhr
Einladung zu einem Frühstücksimbiss
10.00 Uhr
Begrüßung und Impulsvorträge
Impulsvortrag: "Telearbeit vs. mobiles Arbeiten: Einordnung und Herausforderungen für die Gefährdungsbeurteilung"
Dr. Dirk Mackau, Arbeitswissenschaftler bei NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V., Hamburg
Folgende Themen werden in allen Gruppen behandelt:
Definition und Abgrenzung Telearbeit/Mobiles Arbeiten
Rolle von Telearbeit und mobilem Arbeiten in der (zukünftigen) Arbeitswelt
Umgang mit beiden Arbeitsformen und Gefährdungsbeurteilung
12.15 Uhr
Vorstellung der Ergebnisse aus den Gruppen
ca. 13.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Wir bitten um Ihre verbindliche Anmeldung bis spätestens 11.09.2019.
Sollten Sie trotz erfolgter Anmeldung kurzfristig verhindert sein, bitten wir um Nachricht an Claudia Opatrzek, Tel.: 0441 21027-71 oder per E-Mail: claudia.opatrzek@agv-oldenburg.de